"Gefährliche Körperverletzung" Staatsanwaltschaft klagt Boateng an
03.09.2019, 16:13 Uhr
Unter Verdacht: Jérôme Boateng.
(Foto: imago images / Laci Perenyi)
Die Staatsanwaltschaft in München klagt Fußballprofi Jérôme Boateng vom FC Bayern an. Der Verdacht lautet auf gefährliche Körperverletzung an seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Das berichten die "Süddeutsche Zeitung" und der WDR. Für Boateng gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft in München hat Fußballprofi Jérôme Boateng vom FC Bayern wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung an seiner ehemaligen Lebensgefährtin angeklagt. Das berichten die "Süddeutsche Zeitung" und der Westdeutsche Rundfunk.
Die Anklage liege nach "umfangreichen Ermittlungen" seit dem 11. Februar dieses Jahres beim Amtsgericht München. Der zuständige Richter habe aber noch nicht darüber entschieden, ob er die Anklage zulasse. "Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum das Gericht so lange mit einer Entscheidung über die Anklage wartet", zitiert die "SZ" die Ermittlungsbehörde. Offensichtlich hat das Amtsgericht weitere Ermittlungen angeordnet. Die Nebenklage der mutmaßlich Geschädigten sei aber bereits zugelassen worden.
"Unbewiesene Behauptungen Dritter"
Die Staatsanwaltschaft habe der Zeitung und dem Fernsehsender zudem bestätigt, dass sie in einem zweiten Fall gegen den ehemaligen deutschen Nationalspieler ermittelt. Auch dabei gehe es um mutmaßliche körperliche Gewalt gegen seine frühere Partnerin. Ein drittes Verfahren wegen Sachbeschädigung wurde laut Staatsanwaltschaft "vorläufig eingestellt".
Boateng ließ laut "SZ" und WDR über seine Anwälte ausrichten, "es gehe um einen privaten Sachverhalt, der im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter beruhe". Die Frau und der Fußballspieler waren etwa zehn Jahre lang ein Paar und haben zwei gemeinsame Kinder. Für Boateng gilt die Unschuldsvermutung.
Sein Arbeitgeber wollte den Sachverhalt bisher nicht kommentieren. Ein Sprecher sagte der Tageszeitung "Die Welt": "Der FC Bayern hat beschlossen, sich zu dem Fall nicht zu äußern, weil es sich um eine private Angelegenheit des Spielers handelt.“
Quelle: ntv.de, sgi