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Staatsanwaltschaft klagt Hoeneß an "Strafverfahren gegen Ulrich H." beginnt

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(Foto: dpa)

Nun ist es offiziell: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Uli Hoeneß. Ob es zu einem Verfahren kommt, entscheidet die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München. Einzelheiten über das "Strafverfahren gegen Ulrich H." werden nicht mitgeteilt.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Bayern Münchens Präsidenten Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung erhoben. Nun müsse die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II entscheiden, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird, teilte das Gericht mit.

"Angesichts des Umfangs der Ermittlungsakten sowie der Tatsache, dass der Verteidigung zunächst eine Äußerungsfrist von einem Monat zugebilligt wurde, ist mit der Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung voraussichtlich nicht vor Ende September 2013 zu rechnen", so Gerichtssprecherin Andrea Titz.

Einzelheiten zum Anklagevorwurf könnten vor der Entscheidung des Gerichts nicht mitgeteilt werden, sagte sie weiter, "zumal in Steuerstrafsachen besondere Geheimhaltungspflichten gelten". Diese Geheimhaltungspflicht spiegelt sich auch in der Überschrift der Pressemitteilung wider: "Strafverfahren gegen Ulrich H. wegen Steuerhinterziehung". Im Text wird dann allerdings erklärt, dass es sich bei "Ulrich H." um den "61-jährigen Präsidenten des FC Bayern München" handele.

Hoeneß hatte sich im Januar selbst beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung angezeigt. Er habe Einkünfte von einem Konto in der Schweiz verschwiegen, hatte er im Nachrichtenmagazin "Focus" erklärt. Trotz der Steueraffäre blieb Hoeneß bisher Aufsichtsratschef des FC Bayern. Sein Angebot, das Amt bis zur Klärung seiner Selbstanzeige ruhen zu lassen, lehnte der Aufsichtsrat ab.

Da Hoeneß' Selbstanzeige fehlerhaft war, hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und im März Privathaus und Büroräume des Bayern-Präsidenten durchsucht. Sie erließ auch einen Haftbefehl, der gegen Zahlung einer Kaution in Millionenhöhe außer Kraft gesetzt wurde. Zuletzt hatte es geheißen, ein Teil der Vorwürfe könnte verjährt sein und Hoeneß könnte mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Der FC Bayern wollte sich auf Anfrage von n-tv.de nicht zur Anklageerhebung äußern.

Quelle: ntv.de, hvo/sid/rts/dpa/AFP

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