Telekom und Vodafone Portal sieht Preiserhöhungen bei vielen Internettarifen
01.10.2025, 16:20 Uhr Artikel anhören
Die Anbieter begründen den Preisanstieg mit gestiegenen Kosten.
(Foto: picture alliance / dpa-tmn)
Wer einen Internettarif bei den Anbietern Vodafone oder Telekom abschließt, muss laut einem Vergleichsportal von nun an mehr bezahlen als noch im Vormonat. Für Bestandskunden ändert sich nichts, es sei denn, sie wollen den Tarif wechseln.
Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox haben sowohl die Telekom als auch Vodafone in vielen aktuellen Internet-Kombitarifen die Preise angehoben. "Die Preiserhöhungen gelten zumeist für Neukunden, Bestandskunden surfen in der Regel weiter zu den bisherigen Konditionen", teilte Verivox in Heidelberg mit. "Die erneuten Preiserhöhungen nach nur zwei Jahren begründen beide Anbieter mit gestiegenen Kosten", erklärte Verivox-Telekommunikationsexperte Jörg Schamberg.
Laut dem Vergleichsportal passte Vodafone mit Wirkung zum 29. September die Konditionen für alle aktuellen Kabel-Tarife für Neukunden an - was mit "teilweise deutlichen" Preissteigerungen einhergehe. Zum 1. Oktober habe zudem die Telekom "alle aktuell vermarkteten Internet-Kombitarife für Neukunden um einen Euro monatlich" angehoben. Wenn Bestandskunden ihren Tarif wechseln, greifen die neuen Konditionen demnach ebenfalls - nicht aber, wenn ein Anschluss bereits bestellt, aber noch nicht geschaltet wurde, etwa beim Glasfaserausbau.
Zudem habe die Telekom auch Preise für einige Bestandskunden in Alttarifen erhöht, teilte Verivox weiter mit. Dabei handele es sich um reine Sprachtarife ohne Internetanschluss, die das Unternehmen bereits seit vielen Jahren nicht mehr vermarkte. Je nach Tarif zahlten die Kundinnen und Kunden "ab sofort" zwischen 2,50 und drei Euro mehr pro Monat.
Bei den Internettarifen beträfen die steigenden Preise indes nur Neukunden, erklärte Schamberg. Spätere Anpassungen im Bestand seien jedoch "nicht auszuschließen", fügte er hinzu. "Deshalb sollten Internetkunden regelmäßig Angebote prüfen, speziell nach Ablauf der Mindestlaufzeit."
Quelle: ntv.de, mdi/dpa