Maier gilt als RechtsextremistAfD-Mann darf vorerst nicht als Richter arbeitenSeit Wochen beschäftigt die Rückkehr des Rechtsextremisten Jens Maier die sächsische Justiz. Nun wird klar: Der Richter darf seine Amtsgeschäfte bis auf Weiteres nicht mehr ausüben. Das Dienstgericht sieht Zweifel an der Unparteilich- und Uneigennützigkeit von Maier im Amt.25.03.2022
Urteil in KarlsruheAfD-Mann scheitert mit Klage zu Bundestagsvize-WahlBislang sind alle Kandidaten der AfD für den Vize-Posten im Bundestag abgelehnt worden. In Karlsruhe will ein Abgeordneter der Partei und die Fraktion selbst darum eine Änderung des Wahlvorgangs erreichen. Doch das Verfassungsgericht schmettert dies ab.22.03.2022
Auch weiterer Abgeordneter gehtAfD-Fraktionschef in Bayern verlässt Partei Einst hatte die AfD-Landtagsfraktion in Bayern 22 Abgeordnete, nach dem Abgang zweier weiterer sind es mittlerweile nur noch 16. Diesmal geht unter anderem der Co-Vorsitzende der Fraktion Klingen. Er wolle bestimmte Entwicklungen nicht mehr mittragen.20.03.2022
RTL/ntv-TrendbarometerUnion zieht wieder an SPD vorbeiIn Krisenzeiten versammeln sich die Wähler oft hinter der Regierung, doch für die Ampel gilt das nicht. Die SPD ist nicht der Platzhirsch, der sie sein möchte, sondern ringt mit der Union. Auch die hohe Zustimmung zum Kanzler ist volatil.15.03.2022
AfD-Mann Maier aus SachsenVerfahren gegen rechtsextremen Richter eingeleitetDas sächsische Justizministerium will verhindern, dass der ehemalige AfD-Abgeordnete Jens Maier wieder als Richter arbeitet - was er seit heute kann. Rechtlich gestaltet sich ein Rauswurf schwierig. Das Landgericht Dresden startet nun ein Disziplinarverfahren. 14.03.2022
Verantwortliche sanktionierenAfD für Aufnahme ukrainischer GeflüchteterNeue Töne der AfD: Auf einer Klausurtagung der Bundestagsfraktion plädiert sie für die zeitweise Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge. Zudem sollten Unterstützer des Angriffskriegs sanktioniert werden. In Sachen Energiepolitik bleibt sich die Partei treu und fordert die Wende von der Energiewende. 10.03.2022
"Wolf im Schafspelz"AfD-Beobachtung stößt auf viel ZustimmungDie AfD darf nach dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Während die Partei noch überlegt, dagegen vorzugehen, gibt es von anderen Parteien und dem Zentralrat der Juden Zuspruch. Die Gewerkschaft der Polizei sieht Auswirkungen auf die Arbeit im öffentlichen Dienst.09.03.2022
"Steht für Hass und Hetze"Haldenwang: Verfassungsschutz redet wieder über AfDBei Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit AfD-Parteibuch soll in Einzelfällen geprüft werden, ob es dienstrechtliche Konsequenzen geben muss. Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang begrüßt es, dass der Inlandsgeheimdienst wieder über diese Partei reden kann.09.03.2022
Urteil in KölnVerfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufenNach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen - und somit auch beobachten. Die Richter begründen ihr Urteil unter anderem mit dem Einfluss der Protagonisten des ehemaligen "Flügels".08.03.2022
AfD contra VerfassungsschutzAlles vor Gericht dreht sich um den "Flügel"Gleich vier Klagen richtet die AfD gegen den Verfassungsschutz. Vor allem will die Partei verhindern, dass sie weiter als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt werden darf. Dafür müsste ein Gericht überzeugt werden, dass es die völkische Gruppierung "Flügel" gar nicht mehr gibt.08.03.2022