Geldstrafe für volksverhetzende Lieder OLG bestätigt Urteil gegen Neonazi-Musiker
27.03.2014, 14:12 UhrDer rechtsradikale Sänger des "Döner Killer"-Songs muss 1000 Euro Strafe zahlen, nachdem seine Revision gegen das Urteil in letzter Instanz abgelehnt worden ist. Der Musiker aus dem Emsland war wegen Volksverhetzung verurteilt worden.
Das Urteil gegen den Sänger und Texter der Neonazi-Rockband "Gigi und die braunen Stadtmusikanten" sei nun rechtskräftig, teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Oldenburg mit. Die Band hatte besonders durch den "Döner Killer"-Song auf der CD "Adolf Hitler lebt!" im Zusammenhang mit der Ende 2011 bekanntgewordenen NSU-Mordserie Aufsehen erregt.
Anders als zuvor das Amtsgericht Meppen erkannten die Richter des Landgerichts Osnabrück im vergangenen Juni nur in dem Lied "Geschwür am After" den Straftatbestand der Volksverhetzung. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts bestätigte nun diese Entscheidung. Der Liedtext sei "zweifelsfrei eindeutiger Natur und leugne im Kern das gegen die jüdische Bevölkerung gerichtete Massenvernichtungsunrecht". (Az. 1 Ss 170/13)
Das Amtsgericht Meppen hatte den Sänger im Oktober 2012 in erster Instanz noch zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 600 Euro an eine Straffälligenhilfe verurteilt, weil er in dem Lied "Döner Killer" die Opfer der NSU-Mordserie verhöhnt habe.
Quelle: ntv.de, dpa