Telekom-Spitzelaffäre BGH bestätigt Haftstrafe
10.10.2012, 10:55 UhrDie Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom ist strafrechtlich abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen den früheren Sicherheitschef des Unternehmens.

Der Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit, Klaus Trzeschan (r., hier mit seinem Anwalt), hatte im Prozess die alleinige Verantwortung übernommen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die Verurteilung des Hauptangeklagten in der Telekom-Spitzelaffäre zu dreieinhalb Jahren Haft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte ein Urteil des Landgerichts Bonn gegen den früheren Konzernmanager Klaus Trzeschan wegen Betruges, Untreue und Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Der Bonner Richter habe bei seinem Urteil 2010 keine Fehler gemacht, hieß es zur Begründung. Der BGH verwarf die Revision des Angeklagten damit als unbegründet.
Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der frühere leitende Angestellte der Telekom-Sicherheitsabteilung auf der Suche nach einer undichten Stelle im Unternehmen Aufsichtsräte, Gewerkschafter und Journalisten ausspionieren ließ. Dafür wurden systematisch Telefon- und Handy-Verbindungsdaten erfasst. Trzeschan hatte gegen das Urteil Revision beim BGH eingelegt.
Der 60-jährige Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit hatte im Prozess als Hauptangeklagter die alleinige Verantwortung für das illegale Ausspionieren übernommen. In den Jahren 2005 und 2006 waren mehr als 40 Personen über ihre Telefondaten ausspioniert worden.
Quelle: ntv.de, ddi/rts