Staatsanwalt fordert fünf Jahre Kerviel soll ins Gefängnis
24.06.2010, 13:50 UhrIm Pariser Prozess um den größten Spekulationsverlust aller Zeiten fordert die Staatsanwaltschaft für den einzigen Angeklagten eine mehrjährige Haftstrafe. Der Börsenhändler Jérôme Kerviel soll für vier Jahre ins Gefängnis, ein weiteres Jahr Haft soll zur Bewährung ausgesetzt werden.
Im Prozess um milliardenschwere Fehlspekulationen bei der französischen Bank Societe Generale hat die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Haft für den früheren Devisenhändler Jérôme Kerviel gefordert. Vier Jahre soll der Angeklagte nach dem Willen der Ankläger absitzen.
Der ehemalige Angestellte der französischen Großbank Société Générale habe seine Vorgesetzten, seine Freunde und seine Kollegen hintergangen, kommentierte die Anklagevertretung am Donnerstag. Der 33 Jahre alte Kerviel sei ein Betrüger und ein Lügner, der ein globales Trauma verursacht habe.
Allein verantwortlich
Nach Ansicht der Anklage ist Kerviel allein für gigantische Fehlspekulationen bei der Société Générale verantwortlich. Das Institut schrieb infolge der Geschäfte Kerviels 2008 die sagenhaft hohe Summe von 4,9 Mrd. Euro ab. Kerviel selbst sieht sich allerdings als Sündenbock und will einen Freispruch erreichen. Sein Anwalt wird an diesem Freitag sein Plädoyer halten. Er will noch einmal darlegen, dass der Börsenhändler mit stiller Billigung seiner Vorgesetzten gehandelt habe.
Die geschädigte Société Générale fordert von dem ehemaligen Börsenhändler symbolisch die Entschädigung der vollen Summe von 4,9 Mrd. Euro. Er habe mit dem Geld „gespielt wie im Kasino“, erklärte der Anwalt der Bank.
Die Société Générale hat keine Chance, das verlorene Geld von Kerviel zurückzuerhalten. Sie muss sogar befürchten, den Verlust nicht von der Steuer absetzen zu können, wenn ihr im Prozess nachgewiesen wird, dass sie Kerviels Verhalten geduldet oder nicht angemessen kontrolliert hat. Dann müsste die Bank 1,5 Mrd. Euro an den Fiskus zurückzahlen.
Quelle: ntv.de, dpa