Wirtschaft

Kurzfristige Pilotenstreiks Lufthansa scheitert vor Gericht

Ein Gerichtsurteil stärkt der Pilotenvereinigung Cockpit den Rücken.

Ein Gerichtsurteil stärkt der Pilotenvereinigung Cockpit den Rücken.

(Foto: REUTERS)

Die Pilotenstreiks kosten die Lufthansa Millionen. Zudem kratzen sie am Image der Kranich-Airline, weil sie meist erst kurz vorher angekündigt werden. Dagegen klagt der Konzern. Das Urteil dürfte der Lufthansa aber nicht gefallen.

Die Lufthansa ist mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen kurzfristige Streiks ihrer Piloten vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main gescheitert. Streiks seien nicht schon dann rechtswidrig, wenn sie nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt werden, entschied das Gericht. Es urteilte, die Streiks seien von dem verfassungsrechtlich geschützten Streikrecht umfasst.

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Die Lufthansa wollte der Pilotengewerkschaft Cockpit Streiks untersagen lassen, die mit einer Ankündigung von weniger als 48 Stunden Vorlauf organisiert werden sollen. Das Unternehmen hält solche kurzfristig angekündigten Streiks für rechtswidrig. Dagegen entschied das Gericht, dass Einschränkungen des Streikrechts nur möglich seien, wenn Rechtsansprüche des Arbeitgebers oder am Arbeitskampf nicht beteiligter Dritter nach einer Interessensabwägung Vorrang beanspruchen könnten. Dies sei in dem konkreten Arbeitskampf aber nicht der Fall.

Cockpit wertete den bereits vor dem Scheitern der jüngsten Tarifgespräche eingereichten Antrag als Beleg dafür, dass es sich bei dem vom Management der Lufthansa geäußerten Einigungswillen in dem Tarifstreit nur um Lippenbekenntnisse handle. Nach dem Scheitern der Gespräche am Donnerstag hatte Cockpit angekündigt, dass die Piloten ab sofort wieder zu Streiks aufgerufen werden können.

Quelle: ntv.de, bad/DJ

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