Wirtschaft

Illegales Kaffeekränzchen Röster müssen blechen

Das Bundeskartellamt geht gegen die bekanntesten deutschen Kaffeeröster vor. Wegen unerlaubter Preisabsprachen müssen Tchibo, Meliltta und Dallmayr Geldbußen in Höhe von knapp 160 Mio. Euro bezahlen.

Teures Aufgussgetränk: Laut Statistik trinkt jeder Deutsche fast 150 Liter Kaffee pro Jahr.

Teures Aufgussgetränk: Laut Statistik trinkt jeder Deutsche fast 150 Liter Kaffee pro Jahr.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Das Bußgeld richtet sich gegen das Hamburger Unternehmen Tchibo, Melitta Kaffee aus Bremen und Alois Dallmayr aus München sowie sechs verantwortliche Mitarbeiter, teilte die Kartellbehörde mit.

Seit mindestens Anfang 2000 bis zu einer Durchsuchung der Unternehmen im Juli 2008 seien mehrfach Preiserhöhungen abgesprochen worden - zulasten der Endverbraucher, wie die Kartellwächter betonten. Dadurch kletterten die Preise wichtiger Produkte wie Filterkaffee, Espresso, Kaffeepads und Kaffeebohnen teilweise drastisch.

Nach Erkenntnissen des Kartellamtes agierte über viele Jahre hinweg ein "Gesprächskreis" aus Geschäftsführern und Vertriebsleitern der Kaffeeröster. Die Betroffenen sprachen "Zeitraum, Höhe, Umfang, Zeitpunkt der Bekanntgabe sowie das Inkrafttreten beabsichtigter Preiserhöhungen miteinander ab", stellte das Bonner Amt fest. Diese Verfahren hätten zu fünf Preiserhöhungen zwischen 2003 und 2008 geführt, die mit einer Ausnahme - im März/April 2008 - auch alle im Markt durchgesetzt wurden.

Mehr als ein Euro je Pfund

Der Lebensmittel-Einzelhandel habe die Preiserhöhungen in der Regel unmittelbar an die Endkunden weitergegeben: Allein die Preisanhebungen, die Ende 2004 und im April 2005 angekündigt worden waren, verteuerten den Röstkaffee um durchschnittlich mehr als einen Euro pro 500-Gramm-Packung.

Über die Höhe der jeweiligen Geldbußen machte die Behörde keine Angaben. Auf die Unternehmen entfielen jedoch insgesamt 159 Mio. Euro, während sechs Mitarbeiter insgesamt 500.000 Euro zahlen müssten. "Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig", erklärte das Bundeskartellamt. Die Betroffenen können gegen die Geldbuße Einspruch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Von Tchibo, Melitta und Dallmayr war zunächst nicht zu erfahren, was sie jeweils zahlen sollen und ob sie gegen die Entscheidung vorgehen werden.

Die Bonner Behörde hat auch weitere Unternehmen der Branche im Visier: Anfang 2009 seien Verfahren gegen zahlreiche Kaffeeröster wegen des Verdachts auf Preisabsprachen bei Kaffee für den Außer-Haus-Bereich sowie gegen Cappuccino-Hersteller eingeleitet worden.

Diese Untersuchungen sollten in der ersten Hälfte 2010 abgeschlossen werden. Nähere Angaben könnten bis dahin nicht gemacht werden, hieß es aus Bonn.

Quelle: ntv.de, mmo/dpa/rts

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