Wirtschaft

Falsche Preise angegeben? Verbraucherschützer klagen gegen Lidl und Penny

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Lidl äußert sich nicht zu der Kritik der Verbraucherschützer.

Lidl äußert sich nicht zu der Kritik der Verbraucherschützer.

(Foto: IMAGO/Pius Koller)

Immer mehr Lebensmittelhändler bieten eigene Apps an, mit denen Kunden bares Geld sparen können. Doch das kommt nicht immer gut an: Verbraucherschützer monieren falsch ausgeschilderte Preise in den Discountern. Jetzt sollen Gerichte zu dieser Praxis urteilen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch gegen die Werbung für Rabatte von Discountern bei Nutzung von deren Apps vor. Es seien zwei Anträge auf Unterlassung gegen Lidl und Penny eingereicht worden, sagte Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht, der "Lebensmittel Zeitung". Die Verbraucherschützer sehen einen möglichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Es würden Preise für App-Nutzer beworben, ohne dass klar werde, welcher Gesamt- oder Grundpreis für den regulären Einkauf gelte. "Das verstößt unserer Auffassung nach eindeutig gegen das Gesetz." Bernhardt sagte, wenn in der Filiale, auf Plakaten, am Regal oder im Handzettel mit Preisen geworben werde, müsse nach der Preisangabenverordnung immer der Gesamtpreis angegeben werden, der für den normalen Supermarktkunden gilt, ohne Nutzung einer App.

Vereinfacht gesagt: Da sich die Werbung an alle Kunden richte, sei auch der Preis anzugeben, der für alle gültig sei. "Wir erhalten aktuell viele Beschwerden von Verbrauchern, die sich über eine mangelnde Preistransparenz in der Werbung mit App-Preisen beklagen."

Weitere Verfahren in Vorbereitung

Ein Sprecher von Penny erklärte auf Nachfrage: "Uns liegt noch keine Klageschrift vor. Daher können wir uns als Penny derzeit zu den konkreten Inhalten nicht äußern." Lidl äußert sich nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren.

Die Verfahren sind nach Angaben der Verbraucherschützer bei den Landgerichten in Heilbronn und in Köln anhängig. Ein weiteres gegen den Discounter Netto bereiten die Verbraucherschützer ebenfalls vor. Auch gegen die Handelskette Rewe werden demnach juristische Schritte geprüft.

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Hintergrund in dem Verfahren gegen Lidl ist eine Werbung in einem Verkaufsprospekt, wonach Fleischwaren mit unterschiedlichen Preisen, je nach Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kundengruppe - Nutzer der Lidl-Plus-App -, beworben werden, wie eine Sprecherin des Landgerichts Heilbronn mitteilte. Problematisch soll dabei die drucktechnische Darstellung der unterschiedlich geltenden Preise gewesen sein wie auch die fehlende Angabe eines Grundpreises für Kunden ohne App-Nutzung. Wann eine Entscheidung in dem Rechtsstreit ansteht, ist bislang unklar.

In den Apps gehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Den Kunden winken exklusive Vorteile, wenn sie sich registrieren. Teils sind dann zusätzliche Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte. Die Händler erhalten dafür - im besten Fall - treuere Kunden und deren Daten. Die helfen ihnen, zu verstehen, was die Käufer wollen. Sie können auch besser auf deren individuellen Vorlieben eingehen. So können die Unternehmen in der App zum Beispiel bestimmte Produkte bewerben und damit das Kaufverhalten beeinflussen.

Quelle: ntv.de, mpa/dpa

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