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Versteckte Preiserhöhung Das ist die "Mogelpackung des Jahres 2024"

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Der "Sieger".

Der "Sieger".

Die Verbraucher haben ihr Urteil gefällt. Durch die Verbraucherzentrale Hamburg waren sie aufgerufen, über Produkte, mit denen sie besonders getäuscht wurden, abzustimmen und den Herstellern so einen Denkzettel zu verpassen. Dieses Produkt hat den Preis abgeräumt.

Mit großer Mehrheit haben Verbraucher das Getränk "Granini Trinkgenuss Orange" per Online-Abstimmung der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) zur "Mogelpackung des Jahres 2024" gewählt. Fast die Hälfte (48,4 Prozent) der über 32.000 abgegebenen Stimmen entfielen auf das Produkt der Eckes-Granini Deutschland GmbH.

Der Hersteller hat im Frühjahr 2024 die Rezeptur des beliebten Saftes verändert. Die Menge des Orangensaftes pro Flasche wurde halbiert und durch Zuckerwasser ersetzt. Trotzdem hat der Handel den Verkaufspreis beibehalten. Bezogen auf den Fruchtsaftanteil entspricht dies einer Verdoppelung des Preises.

"Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben Eckes-Granini zu Recht einen Denkzettel verpasst. Der Anbieter hat seinen hundertprozentigen Orangensaft gestreckt und auch noch versucht, dies zu vertuschen", sagt Armin Valet von der VZHH. Das Etikett der Flasche sei nahezu unverändert, einen Hinweis auf die neue Zusammensetzung der Zutaten suche man vergebens. Lediglich die prominente Auslobung "100 % Fruchtsaft" fehle auf der Banderole, werde aber unverständlicherweise nicht durch die Angabe "50 % Fruchtsaft" ersetzt.

Weniger Ware, gleicher Preis

Auf den Plätzen zwei bis fünf landeten mit deutlichem Abstand "Lebensbaum Tomaten-Gewürzsalz" von Ulrich Walter mit 6892 Stimmen (21,2 Prozent), "Cremissimo Bourbon Vanille" von Unilever mit 4544 Stimmen (14 Prozent), "Dove Duschcreme" von Unilever mit 3086 Stimmen (9,5 Prozent) und "Biscotto Waffelblättchen" von Aldi Nord mit 2225 Stimmen (6,9 Prozent). Insgesamt 32.441 Stimmen flossen in die Auszählung der Ergebnisse ein.

Bei Mogelpackungen schrumpft der Inhalt einer Verpackung, während der Preis des Produkts meist unverändert bleibt. Verbraucher bekommen so weniger Ware für ihr Geld. Doch konkrete Hinweise auf die Schrumpfung des Inhalts fehlen oft und die Hersteller versuchen manchmal sogar, die geringere Menge durch quasi identische Packungen zu kaschieren.

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Die Kandidatenliste zeigt laut VZHH, dass gesetzliche Vorgaben für eine klare Kennzeichnung von Mogelpackungen notwendig seien. In anderen Ländern habe man dazu bereits Maßnahmen ergriffen: In Ungarn und Frankreich etwa müssten Lebensmitteleinzelhändler seit dem vergangenen Jahr Mogelpackungen mit einem Hinweis am Regal kenntlich machen. In Brasilien seien sogar Warnhinweise direkt auf der Verpackung vorgeschrieben. "Aber in Deutschland gibt es trotz Ankündigungen und Versprechungen praktisch keine Vorgaben, um dreiste Mogeleien einzuschränken. Die Politik lässt Verbraucherinnen und Verbraucher seit Jahren im Stich", so Valet.

In den vergangenen Jahren wurden die "Tuc Bake Rolls" Brotchips des Herstellers Mondelez (2023), das Streichfett "Rama" des Herstellers Upfield (2021), die "Paprika Sauce" von Homann (2021), das Müsli von Seitenbacher (2020), das Nudelgericht Mirácoli von Mar (2019), die Chipsletten von Lorenz Snack-World (2018), das Vitalis-Früchtemüsli von Dr. Oetker (2017), das Evian-Wasser von Danone Waters (2016), die Bebe-Zartcreme von Johnson & Johnson (2015) und die Pampers-Windeln von Procter & Gamble (2014) mit dem Negativpreis bedacht.

Quelle: ntv.de, awi

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