Wirtschaft

Steuern auf Finanzgeschäfte Was wird diskutiert?

Steuern auf Finanzgeschäfte sind im Grundsatz eine uralte Idee. Mit einer Börsenumsatzsteuer haben viele Länder schon vor Jahrzehnten Erfahrungen gesammelt, nicht zuletzt die USA und auch Deutschland. Mit der Finanzkrise gewinnt eine neue Steuer für Finanzakteure wieder an Aktualität gewonnen, auch um die Finanzbranche stärker an den Kosten von Krisen zu beteiligen, die von ihr maßgeblich ausgelöst werden.

Die Debatte über eine neue Steuer auf Finanzmarktgeschäfte in Europa wird unübersichtlich. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene gemacht. Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy will sie bereits im Sommer einführen. Bundeskanzlerin Angela Merkel ist ihrerseits bereit, die umstrittene Steuer auch nur in den Euro-Ländern einzuführen. Ihr Koalitionspartner FDP lehnt dies aber ab und hat über Parteichef Philipp Rösler alternativ eine Börsenumsatzsteuer, eine sogenannte Stempelsteuer, nach britischem Vorbild ins Gespräch gebracht. Das hätte den Charme, dass die Briten einbezogen wären. Sie haben mit London den wichtigsten Finanzplatz in Europa und lehnen eine neue Finanzmarktsteuer ab.   

Finanztransaktionssteuer – der EU-Vorschlag

Bei Finanzgeschäften wird gut verdient, nur der Fiskus hat nicht immer etwas davon.

Bei Finanzgeschäften wird gut verdient, nur der Fiskus hat nicht immer etwas davon.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Finanztransaktionssteuer soll nach dem  für jede Transaktion mit Finanzprodukten gelten - wie etwa Aktien, Wertpapiere und Derivate. Bedingung ist, dass einer der Beteiligten seinen Sitz in der EU hat. Betroffen sein sollen professionelle Finanzunternehmen aller Art, also Banken, Versicherungen oder Hedgefonds, nicht aber private Akteure. Mit dem "Standortprinzip" soll die Steuer auch Geschäfte erfassen, die an Finanzplätzen außerhalb der EU abgewickelt werden.

Zahlen sollen Käufer wie Verkäufer. Besteuert werden möglichst alle Transaktionen, egal ob sie an Börsen oder im Freiverkehr laufen, also auch der Handel mit Terminkontrakten oder anderen modernen Finanzprodukten. Vorgeschlagen sind Steuersätze von 0,1 Prozent auf Aktien- und 0,01 Prozent auf Derivategeschäfte. Die EU-Kommission erhofft sich Einnahmen von rund 57 Milliarden Euro im Jahr, die dann in der Union verteilt werden könnten.          

Die britische Stempelsteuer  

Großbritannien kennt eine "Stempelsteuer" für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften im Grunde schon seit dem 17. Jahrhundert. In ihrer allgemeinen Form wurde sie vor Jahren abgeschafft. Abgewandelt gilt sie für viele Finanzgeschäfte als "Stempelersatzsteuer" (Stamp duty reserve tax) weiter. Besteuert wird die Übertragung von Aktien und Wertpapieren sowie deren Emission. Steuerpflichtig ist der Verkäufer der Papiere oder Anteile, aber es gibt Ausnahmen.

Besteuert werden weltweit nur Geschäfte mit Wertpapieren und Anteilen von in Großbritannien ansässigen Unternehmen. Damit bleiben Transaktionen mit Aktien von ausländischen Unternehmen von der Steuer ausgenommen - selbst wenn sie an der Londoner Börse gehandelt werden. So unterliegen viele neuere Finanzinstrumente nicht dieser Abgabe. Ausgenommen sind auch ein Großteil von Termin- und Optionsgeschäften sowie die Verkäufe festverzinslicher Papiere wie Staatsanleihen. Damit nicht genug: Die Übertragung von Wertpapieren an ausländische Kapitalsammelsstellen ist ebenso befreit wie Käufe durch eigens zugelassene Vermittler, wie aus einer EU-Übersicht hervorgeht.     

Der generelle Steuersatz bei der Übertragung von Wertpapieren liegt bei 0,5 Prozent des Kaufpreises. Für einige genauer definierte Wertpapierformen werden 1,5 Prozent erhoben. Zur Hochzeit der Finanzkrise 2008/2009 brachte die Steuer dem britischen Staat Einnahmen von rund vier Milliarden Pfund, im Finanzjahr davor erreichte sie noch zwei Milliarden Pfund mehr.  

Finanzaktivitätssteuer – ein Vorschlag des IWF       

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat vor einiger Zeit noch einen weiteren Vorschlag ins Gespräch gebracht: den einer Finanzaktivitätssteuer (FAS). Der große Unterschied zur Finanztransaktionssteuer: Sie soll nicht beim Umsatz ansetzen, sondern bei den Gewinnen aus professionellen Finanzgeschäften. Besteuert würde der Überschuss aus solchen Transaktionen sowie damit verbundene erfolgsabhängige Einkünfte, wie etwa Boni von Bankmanagern. Da aber bereits Steuern auf Unternehmensgewinne und Einkünfte von Managern erhoben werden, liefe die FAS auf eine Doppelbesteuerung hinaus.

Quelle: ntv.de, rts

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