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Yasmin bekommt Konkurrenz Bayer verliert Patent

Dem Bayer-Konzern droht in den USA Konkurrenz durch Nachahmer-Medikamente bei seinem lukrativen Verhütungsmittel Yasmin. Ein US-Gericht entschied im Patentstreit mit dem US-Generikahersteller Barr Laboratories gegen Bayer und erklärte ein wichtiges Patent für das Mittel für ungültig. Falls Barr nun seine billigere Kopie auf den US-Markt bringt, muss Bayer dort mit einem deutlichen Umsatzrückgang bei Yasmin rechnen. Als Konsequenz des Richterspruchs setzte der Konzern das Renditeziel für seine Gesundheitssparte HealthCare in diesem Jahr geringfügig nach unten. Bayer halte die Entscheidung für falsch und prüfe rechtliche Schritte, so das Management. Das Unternehmen werde seine Patentrechte weiterhin "vehement verteidigen".

Bayer peile nun in diesem Jahr für die Gesundheitssparte an, die bereinigte operative Rendite "in Richtung" 27 Prozent zu verbessern nach 25,6 Prozent im vergangenen Jahr. Zuletzt hatte der Bayer-Vorstand noch eine bereinigte operative Rendite vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda-Marge) von cirka 27 Prozent für den Bereich in Aussicht gestellt. Wie bisher gehe der Vorstand aber davon aus, 2009 in der Sparte eine operative Rendite von 28 Prozent zu erzielen.

Barr freut sich

Bayer hatte im vergangenen Jahr mit Yasmin in den USA einen Umsatz von 321 Mio. Euro erwirtschaftet. Weltweit kam die Yasmin-Produktfamilie auf Erlöse von mehr als einer Mrd. Euro. Der Generikahersteller Barr begrüßte den Richterentscheid. "Das ist eindeutig eine positive Entwicklung für das Unternehmen", erklärte Unternehmenschef Bruce Downey. Barr prüfe nun, welche Folgen dies auf die Gewinnziele für dieses Jahr habe.

Bayer hatte im April 2005 gegen Barr wegen Patentverletzung geklagt, da der Generika-Spezialist die US-Zulassung für eine Nachahmerversion der Pille beantragt hatte. Barr hatte wenig später eine Gegenklage eingereicht, in der die Ungültigerklärung des Patents beantragt wurde. Dabei räumte das US-Unternehmen ein, dass sein Generikum das Patent von Bayer verletzen würde. Zuletzt war es in dem Prozess nur noch um die Wirksamkeit des Yasmin-Patents gegangen.

Yaz im Visier

Bayer überprüfe nun außerdem, wie sich der Richterspruch zu Yasmin auf das weitere Verhütungsmittel Yaz auswirke. Allerdings hat Bayer nach eigenen Angaben für Yaz in den USA noch Exklusivität bis März 2009, was bis dahin den Marktstart von Nachahmern ausschließe, erklärte der Konzern. Neben Barr will auch der US-Generikahersteller Watson Pharmaceuticals eine Nachahmerversion von Yaz auf den US-Markt bringen. Yaz ist eine niedrigdosierte Version von Yasmin und wurde 2006 in den USA zugelassen.

Quelle: ntv.de

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