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Hotline-Abonnenten dürfen hoffen Frick muss Schaden ersetzen

Der Börsenbriefherausgeber, Investmentberater und frühere Moderator einer TV-Börsenshow, Markus Frick, muss einem Anleger in vollem Umfang Schadenersatz zahlen. Das Landgericht Heidelberg verurteilte Frick zur Zahlung einer fünfstelligen Summe an einen Abonnenten seiner kostenpflichtigen E-Mail-Hotline, der mit Aktientipps von Frick erhebliche Kursverluste erlitten hatte. Das teilte die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei PPR & Partner am Dienstag mit.

"Soweit uns bekannt ist, handelt es sich um das erste Urteil gegen den früheren Bäckermeister Frick wegen falscher bzw. unzulänglicher Information und Beratung der Abonnenten über die empfohlenen Unternehmen", sagte rechtsanwalt Theo Rauh von PPR & Partner. Die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei vertritt neben dem erfolgreichen Kläger ca. 50 weitere Mandanten in
Schadensersatzangelegenheiten gegen Frick.

"Unsere Mandanten sind bzw. waren sämtlich Abonnenten der E-Mail-Hotline", so Rauh weiter. "Gegen Frick sind zahlreiche weitere Schadensersatzklagen anhängig. Alleine durch PPR & PARTNER wurden bislang bereits zehn Klagen eingereicht. Aufgrund des heutigen Urteils rechnen wir mit einer weiteren Klagewelle." Die kumulierten Streitwerte könnten unter Umständen leicht einen zweistelligen Millionenbetrag erreichen.

Frick war in die Kritik geraten, weil drei von ihm empfohlene Rohstoffwerte sich als mehr oder weniger wertlose Gesellschaften ohne operatives Geschäft entpuppten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 2 O 261/07).

Quelle: ntv.de

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