EnBW und Thermoselect Müllanlagen-Streit geht weiter
05.06.2007, 12:17 UhrDas Karlsruher Oberlandesgericht hat eine Schadenersatzklage des Energieversorgers EnBW gegen den Müllofenbetreiber Thermoselect mangels Zuständigkeit verworfen. Die Unternehmen müssten ihre Streitigkeiten und gegenseitigen Forderungen wegen einer stillgelegten Müllverbrennungsanlage in Karlsruhe wie vereinbart von einem Schiedsgericht klären lassen, befand der 8. Zivilsenat das Oberlandesgericht (Az: 8U 80/06). Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Der drittgrößte deutsche Versorger Energie Baden-Württemberg (EnBW) verlangt von der schweizerischen Thermoselect die Rückabwicklung eines Werkvertrages zum Betrieb einer 1997 in Karlsruhe errichteten Müllverbrennungsanlage. Nach der Inbetriebnahme im Jahr 1999 kam es zum Streit über technische Probleme der Anlage. Ein Jahr später einigten sich EnBW und Thermoselect darauf, alle gegenseitig erhobenen Forderungen von einem Schiedsgericht klären zu lassen.
Trotz dieses Schiedsgerichts-Vorbehalts verklagte EnBW Thermoselect im Jahr 2004 vor dem Landgericht Karlsruhe auf Zahlung von 145 Millionen Euro, unterlag damit aber. Thermoselect widersprach der EnBW-Klage mit Verweis auf die Schiedsgerichtsklausel. Zu der von EnBW angestrengten Berufungsklage entschied das Oberlandesgericht, die Klausel sei gültig. Die Klage von EnBW müsse deshalb als unzulässig abgewiesen werden.
Thermoselect hatte EnBW Mitte vergangenen Jahres ihrerseits vor dem Landgericht Karlsruhe auf Schadenersatz in Höhe von 210 Millionen Euro verklagt, unterlag damit aber in erster Instanz. Die Berufungsklage ist beim OLG Karlsruhe anhängig. Thermoselect verlangt von EnBW Entwicklungs- und Finanzierungskosten für den Karlsruher Müllofen.
Quelle: ntv.de