Streit ums Urlaubsgeld Niederlage für Opelaner
10.07.2009, 16:30 Uhr
Anders als ihre Kollegen an den übrigen deutschen Opel-Standorten wollen die Bochumer nicht auf ihre Ansprüche verzichten.
(Foto: dpa)
Die Beschäftigten des Bochumer Opel-Werks müssen vorerst weiter auf ihr Urlaubsgeld verzichten. Der Betriebsrat scheiterte vor dem Bochumer Arbeitsgericht mit seinem Versuch, die Geschäftsleitung per Einstweiliger Verfügung zur Auszahlung des Urlaubsgeldes an alle Beschäftigten zu zwingen. Der Anspruch müsse von jedem Arbeitnehmer individuell eingeklagt werden, entschieden die Richter. Auf das Arbeitsgericht Bochum könnte damit eine Flut von Klagen zukommen.
Opel-Mitarbeiter, die beispielsweise so dringend auf das Urlaubsgeld angewiesen sind, dass sie andernfalls ihre Reisen nicht bezahlen könnten, müssten schon in den nächsten Tagen einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung stellen, so das Gericht. Ein Musterprozess, bei dem der Sachverhalt stellvertretend für alle Mitarbeiter geklärt wird, sei rechtlich nicht möglich. Es müsse jeder Fall gesondert geprüft werden, weil jeder Kläger andere finanzielle Voraussetzungen für die Dringlichkeit habe. .
Die Opel-Geschäftsleitung hatte die Auszahlung des Urlaubsgeldes im Juni gestoppt. Anders als ihre Kollegen an den übrigen deutschen Opel-Standorten, die die Einbehaltung des Urlaubsgeldes als Sparmaßnahme akzeptieren, wollen die Bochumer jedoch nicht auf ihre Ansprüche verzichten. "Die Bochumer Belegschaft ist besonders stark von der Kurzarbeit betroffen", sagt der Bochumer Betriebsratsvorsitzende Rainer Einenkel. Daher seien die Mitarbeiter auf die Auszahlung auch in besonderem Maße angewiesen. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts bezeichnete Einenkel als "unsinnig". Es könne nicht sein, dass nun jeder einzelne Opelaner einen Rechtsanwalt bezahlen müsse, um seinen "festgeschriebenen Anspruch" durchzusetzen.
Quelle: ntv.de, dpa