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Zoff um Porsche-Holding Niederlage für VW-Betriebsrat

Im Streit um die Machtverhältnisse in der neuen Porsche Holding hat der VW-Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht Ludwigsburg eine Niederlage erlitten. Die Holding dürfe in das Handelsregister eingetragen werden, entschieden die Richter und wiesen damit die Einwände der Arbeitnehmervertreter zurück. Der Betriebsrat wollte die Eintragung mit einer Einstweiligen Verfügung verhindern.

Der Betriebsrat stört sich daran, dass im Holdingaufsichtsrat je drei Arbeitnehmervertreter von Porsche und VW sitzen sollen. Die Stimmen der 12.000 Porsche-Mitarbeiter hätten damit genau so viel Gewicht wie die der 324.000 VW- Beschäftigten, argumentierten die Kläger.

In der Holding will Porsche die VW-Anteile und sein operatives Fahrzeuggeschäft mit Sportwagen bündeln. Die Aufstockung des 31-Prozent-Anteils an dem Wolfsburger Konzern gilt nach dem Aus des VW-Gesetzes als sicher. Nach dem Gesetz konnte kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben, unabhängig davon, wie viele Anteile er am Unternehmen hält. Der Europäische Gerichtshof hatte am Dienstag zentrale Teile des VW-Gesetzes gekippt.

Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück hatte kurz vor der Verhandlung gesagt: "Ich habe ein reines Gewissen. Alles, was wir vereinbart haben, ist auf Grundlage des Rechtsstaates. Das will ich heute bestätigt haben." VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh gab keinen Kommentar ab. Die beiden Arbeitnehmervertreter hatten sich zuletzt in dem Streit hart attackiert.

Im Gerichtssaal würdigten sich die beiden Kontrahenten in dem über Wochen öffentlich ausgetragenen Mitbestimmungsstreit zunächst keines Blickes. Erst nach Aufforderung der anderen Prozessbeteiligten gaben sich die beiden die Hände und lächelten in die Kameras.

Quelle: ntv.de

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