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Pauschalbewertung möglich Rückschlag für T-Aktionäre

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Dienstag im Musterprozess klar gemacht, dass es die umstrittene Gruppenbewertung der Telekom-Immobilien für rechtens hält. Auch die nachträgliche Neubewertung um 2,5 Milliarden Euro bedeute nur einen Fehler von zwölf Prozent, was bei Immobilienbewertungen im Rahmen bleibe, erklärte das Gericht.

Möglicherweise hätte das Unternehmen aber auf die besondere Bewertungsmethode in seinen Börsenprospekten hinweisen müssen. Es stelle sich aber die Frage, ob dieser Prospektfehler wesentlich gewesen sei.

Zur Eröffnungsbilanz der Deutschen Telekom waren nach früheren Angaben rund 53 Prozent des auf 35 Mrd. DM Verkehrswert angesetzten Immobilienvermögens in Gruppen (Cluster) zusammengefasst worden. Die Buchwerte bildeten auch eine Grundlage für den dritten Börsengang im Jahr 2000, um den es in dem Frankfurter Prozess ausschließlich geht. Die Telekom hatte 2001 Wertberichtigungen von rund 2,5 Mrd. Euro bei ihrem Immobilienvermögen vorgenommen. Anlegeranwalt Klaus Rotter erklärte im Prozess, dass spätestens ab 1999 der Abschreibungsbedarf im Unternehmen bekannt gewesen sei, die Anleger davon aber nichts erfahren hätten.

In dem Prozess verlangen über 16.000 Anleger zusammen rund 80 Mio. Euro Schadensersatz für erlittene Kursverluste von der Telekom, die einen fehlerhaften Verkaufsprospekt vorgelegt habe.

Quelle: ntv.de

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