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Aua im Ausland Bei Zahnarztbesuch absichern

Wer im Urlaub eine Zahnkrone anfertigen lassen möchte, sollte sich vorab über Zuschüsse der Kasse informieren. Das rät die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) in Hamburg.

Zwar werde seit der Gesundheitsreform deutschen Versicherten auch im EU-Ausland Zahnersatz erstattet. Doch übernehme die Versicherung nur den Betrag, der in Deutschland für die Behandlung angefallen wäre. In Spanien oder Polen gelte der Versicherte als Privatpatient, entsprechend hoch fielen die Gebühren aus.

Trete nach der Behandlung im Ausland ein Problem auf, entstünden dem Patienten für die Nachbesserungen neue Kosten. Die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, während der Zahnärzte in Deutschland ihre Arbeit kostenfrei nachbessern müssen, gelte im Ausland nicht, erklärt die DAK. Schadensersatz und Schmerzensgeld richteten sich immer nach dem Recht des betreffenden Landes.

Quelle: ntv.de

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