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Billig-ZahnersatzGewährleistungsrechte bleiben

13.10.2006, 08:00 Uhr

Auch gegenüber einem "Billig-Zahnarzt" kann ein Patient grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist geltend machen. Darauf verweist die Verbraucherzentrale Sachsen.

Auch gegenüber einem "Billig-Zahnarzt" kann ein Patient grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist geltend machen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig hin.

Das in der Regel ausländische Labor, das den Zahnersatz herstellt, bleibe bei Reklamationen dagegen außen vor. Schließlich hätten nur Patient und Arzt einen Behandlungsvertrag geschlossen.

Vor kurzem hatten die Dental-Discounter "McZahn" in Krefeld und "Dr. Z" in Düsseldorf Filialen eröffnet. Beide wollen ihre Dienste bundesweit ausdehnen. Die Angebote der Dental-Discounter seien verlockend, da beispielsweise "McZahn" Zahnersatz "zum Nulltarif" verspreche. Möglich werde dieses Angebot dadurch, dass "McZahn" den Zahnersatz aus China importiert, erklären die Verbraucherschützer.

Zwar gebe das Unternehmen sogar drei Jahre Garantie auf den importierten Zahnersatz. Grundsätzlich sollten Patienten sich aber nicht nur am Preis orientieren. Trotz aller Einsparmöglichkeiten sollte immer im Auge behalten werden, dass der gewählte Zahnersatz von einem guten Zahnarzt eingesetzt werden müsse.