Politik

Kein Alleingang beim Meldegesetz Experte weist Vorwurf zurück

Die Kritik am neuen Meldegesetz kommt von allen Seiten.

Die Kritik am neuen Meldegesetz kommt von allen Seiten.

(Foto: dapd)

Der CSU-Innenexperte Uhl weist darauf hin, dass die umstrittenen Änderungen im Meldegesetz auf Betreiben der Ämter zustande gekommen seien. Zudem verwahrt er sich gegen den Vorwurf, der Innenausschuss habe den abgeänderten Entwurf auf eigene Faust durchgesetzt. Wie auch immer: Nun soll das Gesetz im Vermittlungsausschuss rückgängig gemacht werden.

Die umstrittenen Änderungen im Meldegesetz sind nach Angaben von CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl auf Wunsch der Meldeämter eingefügt worden. Die jetzige Form, bei der Bürger einer Weitergabe ihrer Daten durch Behörden ausdrücklich widersprechen statt zustimmen müssen, sei in Absprache mit den Ämtern entstanden, sagte das Mitglied des Bundestags-Innenausschusses im Deutschlandfunk.

Für die Behörden sei es nicht machbar, bei jeder Anfrage erst die Betroffenen um Erlaubnis zu fragen. In einer Stadt wie München kämen pro Jahr rund 100.000 Fälle zusammen. Die meisten Anfragen kommen laut Uhl von Bürgern, die etwa Adressen alter Schulfreunde suchen.

Der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl: Adressen der Meldeämter für die Werbeindustrie nicht attraktiv.

Der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl: Adressen der Meldeämter für die Werbeindustrie nicht attraktiv.

(Foto: dpa)

Für die Werbeindustrie seien die Meldeämter dagegen keine lohnende Quelle, weil eine Adressanfrage zehn Euro koste. "Jeder Adresshändler wäre pleite", sagte Uhl. Und angesichts monatelanger Gespräche mit den Experten der Meldeämter aus den Kommunen hält Uhl auch eine Zustimmung des Bundesrats für möglich. "Es ist durchaus denkbar, wenn die Leute sich darüber Gedanken machen, was sie da tun", sagte er.

Entwurf soll auch der Presse vorgelegen haben

Uhl wies den Vorwurf zurück, der Innenausschuss habe bei der Änderung des Entwurfs einen Alleingang gestartet. Der Änderungsantrag habe 13 Tage vor der Abstimmung im Bundestag jedem Abgeordneten - und sogar der Presse - vorgelegen. Auch Verbraucherschutz-Ministerin Ilse Aigner von der CSU hätte informiert sein müssen. Außerdem sei das Bundesinnenministerium bei allen Gesprächen anwesend gewesen.

, im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag soll es geändert werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP setzt wie andere auf Änderungen durch den Bundesrat. "Der Regierungsentwurf des Meldegesetzes enthielt bewusst eine Einwilligungslösung. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ausdrücklich Ja zur Verwendung ihrer Daten sagen müssen", sagte die stellvertretende FDP-Vorsitzende der "Passauer Neuen Presse". Diese Lösung halte sie weiter für den richtigen Weg.

Es sei wichtig, "im Bundesrat nochmals intensiv über dieses Thema zu sprechen", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Das vom Bundestag eilig verabschiedete Gesetz bringe "im Vergleich zur bisherigen unbefriedigenden Rechtslage allerdings auch deutliche Verbesserungen".

"Ausverkauf der Persönlichkeitsrechte"

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck sagte, der derzeitigen Fassung könne man nicht zustimmen. "Das ist ein Ausverkauf der Persönlichkeitsrechte und der persönlichen Informationen", fügte der SPD-Politiker hinzu. Über das Gesetz sagte Beck: "Wir gehen davon aus, dass wir es im Bundesrat stoppen und gravierend ändern." Es gehe "darum, dass man die Betroffenen fragt und auch ein Widerspruchsrecht hat, wenn es um die Erneuerung der Datenpakete geht."

Mit dem neuen Meldegesetz, das der Bundestag Ende Juni beschlossen hatte, sollen Meldeämter etwa Namen und Adressen ohne ausdrückliche Zustimmung zu Werbezwecken an Firmen weitergeben dürfen. Ein Bürger könnte weiterhin vorbeugend Widerspruch einlegen - dies gilt aber nicht, wenn Adresshändler vom Amt nur vorhandene Daten bestätigen oder aktualisieren lassen wollen.

Die Bundesregierung hatte die ausdrückliche Zustimmung vorgesehen, das Gesetz war aber von Innenpolitikern verschärft worden. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im September damit befassen.

Quelle: ntv.de, mbo/dpa

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