Politik

Saisonarbeiter nutzen Anspruch Kindergeld für EU-Ausländer kostet Milliarden

Immer mehr EU-Saisonarbeiter stellen Kindergeld-Anträge in Deutschland, obwohl die Kinder in ihren Heimatländern wohnen.

Immer mehr EU-Saisonarbeiter stellen Kindergeld-Anträge in Deutschland, obwohl die Kinder in ihren Heimatländern wohnen.

(Foto: dpa)

Auch wenn der Nachwuchs woanders wohnt, dürfen EU-Ausländer seit 2012 in Deutschland Kindergeld beziehen - weil sie hier ihre Steuern zahlen. Die Kassen kommen bei den Anträgen kaum hinterher und die Kosten steigen.

Die Kosten durch Kindergeldansprüche von Saisonarbeitern aus dem EU-Ausland für ihre in der Heimat lebenden Kinder summieren sich bis zum Jahresende auf rund eine Milliarde Euro. Bis zum Ende des Jahrzehnts dürfte sich die Summe auf mehr als 2 Milliarden Euro erhöhen. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Politikerin Franziska Brantner zurück, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichtet. Grundlage, der Zahlungen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Juni 2012. Danach haben "uneingeschränkt steuerpflichtige Saisonarbeiter" aus der EU auch dann in Deutschland Anspruch auf Kindergeld, wenn der Nachwuchs in der Heimat lebt.

Die Bundesagentur für Arbeit berichtete jüngst von gestiegenen Antragszahlen. So belaufe sich die Zahl der unbearbeiteten Anträge inzwischen auf rund 30.000. Seit dem Urteil hätten die Anträge bis Ende 2013 um 30 Prozent zugenommen. Wenn man weiß, wie viel Kindergeld in den einzelnen Ländern gezahlt wird, ist das nicht überraschend. Die Leistung in Deutschland liegt mit mindestens 184 Euro monatlich deutlich höher als in den meisten Nachbarländern. In Polen etwa liegt der Höchstsatz bei weniger als 20 Euro je Kind und Monat. Bei fast jedem dritten polnischen Staatsbürger, der in Deutschland Anspruch auf Kindergeld hat, lebt der Nachwuchs in der alten Heimat. Insgesamt stammten 660.000 der knapp 14,4 Millionen Kindergeldberechtigten in Deutschland Ende Dezember 2013 aus einem der 27 anderen EU-Staaten.

3,3 Mio Euro für zusätzliches Personal

Wie die FAZ weiter berichtet, rechnet das Finanzministerium seit dem Urteil mit jährlichen Mehrkosten von rund 200 Millionen Euro. Für den Zeitraum von 2008 bis 2011 sind nochmals 400 Millionen veranschlagt. Der Grund dafür ist laut Meister, "dass Kindergeld, wie eine Steuererstattung, für bis zu vier zurückliegende Jahre beantragt werden kann".

Um der Antragsflut nachzukommen habe das Finanzministerium 3,3 Millionen Euro für zusätzliches Personal bereitgestellt, so die FAZ. Zudem seien rund 90 neue Stellen geplant. Aus Sicht Brantners ist es mit diesem Nachbessern aber nicht getan. "Die zuständigen Ministerien haben ganz offensichtlich nicht mitbekommen, dass Deutschland als EU-Mitglied nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat", zitiert die FAZ die Grünen-Politikerin. Es sei befremdlich, dass sich jetzt plötzlich eine riesige Personallücke in deutschen Behörden auftut.

Quelle: ntv.de, dsi/AFP

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