Bundesrat billigt Gesetz Patientenverfügung gilt
10.07.2009, 10:34 UhrPatientenverfügungen sind für Ärzte künftig verpflichtend. Die Behandlung muss nach dem Willen des Patienten selbst dann abgebrochen werden, wenn die Erkrankung noch heilbar ist.

Patientenverfügungen gehen jeden an: Aufmerksam verfolgen Zuhörer Mitte Juni die Debatte, als der Bundestag die neue Regelung verabsc hiedete.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Nach jahrelangem Ringen hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zu Patientenverfügungen gebilligt. Damit sind die Verfügungen künftig weitgehend verbindlich. Ärzte müssen den erklärten Patientenwillen befolgen, auch wenn dies den Tod der Erkrankten bedeuten kann. Der Wille eines Patienten muss bei der Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden.
Die Gerichte sollen nur im Streitfall eingeschaltet werden. Damit soll dem in der Verfassung festgeschriebenen Recht auf Selbstbestimmung Rechnung getragen werden.
Eigener Wille hat Vorrang
Die neue Regelung verschafft dem vorab formulierten Willen eines Patienten für den Fall weitgehend Geltung, dass er sich nicht mehr selbst äußern kann. Die Behandlung muss selbst dann abgebrochen werden, wenn die Erkrankung noch heilbar ist.
In Patientenverfügungen können Menschen umfassend erklären, unter welchen Umständen sie beispielsweise nach einem Unfall oder bei schwerer Demenz weiter leben wollen oder wann gegebenenfalls die medizinischen Geräte abgestellt werden sollen.
Während der fünfjährigen Diskussion um Patientenverfügungen hatte sich zum Beispiel die Hospizstiftung für eine Beratungspflicht eingesetzt. Nach dem neuen Gesetz ist eine Patientenverfügung aber auch ohne vorausgehende Beratung wirksam.
Bestehende Verfügungen gültig
In Deutschland bestehen bereits etwa neun Millionen Willenserklärungen. Laut Bundesjustizministerium behalten die bestehenden Verfügungen ihre Gültigkeit. Nach Auffassung der Deutschen Hospiz Stiftung sollten sie aber besser überprüft werden. Bei rund 90 Prozent der existierenden Verfügungen sei fraglich, ob sie im Sinne des neuen Gesetzes ausreichend auf die einzelnen möglichen Heilbehandlungen eingingen, sagte Vorstand Eugen Brysch.
Marathonsitzung im Bundesrat

Der Bundesrat berät Dutzende Gesetze.
(Foto: REUTERS)
Mit der Verabschiedung von mehr als 60 Gesetzen muss der Bundesrat heute seine längste Tagesordnung seit Jahren abarbeiten. Die Gesetzesvorhaben der Regierung, die jetzt nicht von den Ländern gebilligt werden, können wegen des Ablaufs der Legislaturperiode im September kaum mehr in Kraft treten. Es ist die letzte Bundesratssitzung vor der Sommerpause. Am 18. September kommen die Ländervertreter ein letztes Mal vor der Bundestagswahl zusammen.
Außer der Patientenverfügung stehen noch andere wichtige Vorhaben wie die Errichtung sogenannter Bad Banks für "Schrottpapiere" der Banken auf der Tagesordnung. Es geht zudem um die Verschärfung des Waffenrechts, Strafen für die Ausbildung in Terrorcamps und neue Vorschriften für die Vergütung von Topmanagern.
Auch die aus der Internet-Gemeinde heftig bekämpften Sperren im Netz gegen Kinderpornografie stehen zur Debatte. Das Schulobstprogramm der EU wird wahrscheinlich im Vermittlungsausschuss landen. Die Länder verlangen eine höhere Kostenbeteiligung des Bundes.
Quelle: ntv.de, hdr/dpa