Auch für Homo-Ehen? Streit um Ehegatten-Splitting
21.08.2010, 12:57 UhrDie Bundesregierung hat ein neues Streitthema gefunden: Sollen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften vom Ehegatten-Splitting bei der Einkommensteuer profitieren? Bundesfinanzminister Schäuble ist dagegen. Saarlands Ministerpräsident Müller gibt kontra, ebenso wie Bundesjustizministerin Leutheusser- Schnarrenberger.
Der schwarz-gelben Koalition droht neuer Ärger: Das zur Besteuerung von Erbschaften bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften fördert unterschiedliche Vorschläge sowohl innerhalb der Union als auch von FDP- und CDU-Ministern zutage.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will homosexuellen Paaren trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auch künftig nicht den Splitting-Vorteil bei der Einkommensteuer einräumen, wie er heterosexuellen Ehepaaren gewährt wird. Dagegen plädierte Saar-Ministerpräsident Peter Müller (CDU) für die Gleichstellung. Dies hatten zuvor schon Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) und die Opposition im Bundestag getan.
Unterschiede im Steuerrecht zulässig
Die bislang unterschiedliche Behandlung bei der Erbschaftsteuer hatten die höchsten deutschen Richter in der vergangenen Woche als grundgesetzwidrig verworfen. FDP und Opposition forderten daraufhin, nun müsse auch die Benachteiligung der Homo-Ehe bei der Einkommensteuer abgeschafft werden.
Nach Schäubles Ansicht lässt das Urteil hingegen weiterhin Unterschiede im Steuerrecht zu, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. "Ein solcher Differenzierungsgrund ist beim Ehegattensplitting die Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern", argumentierte der Finanzminister im Magazin "Focus". "Denn auch heute noch entfallen 90 Prozent der Splittingwirkung auf Ehepaare mit Kindern."
Besteuerung als Wirtschaftsgemeinschaft
Dagegen sagte Müller laut Magazin "Der Spiegel", es gehe beim Splitting um die gemeinsame Besteuerung von Ehepartnern als Wirtschaftsgemeinschaft. "Unter diesem Blickwinkel gibt es natürlich gute Argumente dafür, dass auch gleichgeschlechtliche Paare in den Genuss des Ehegattensplittings kommen."
Ein Splitting-Vorteil für die rund 66.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften würde nach Berechnungen des Steuerwissenschaftlers Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin kein allzu großes Finanzloch reißen. Die Steuerausfälle lägen bei etwa 145 Millionen Euro im Jahr, sagte er. "Dieser Betrag erscheint im Vergleich zum gesamten Splittingvorteil von 33 Milliarden Euro recht gering.
Quelle: ntv.de, dpa