Zwei Milliarden Steuer-Nachzahlung? Tausende zeigen sich an
05.08.2010, 07:30 Uhr
Ondracek erwartet viel Geld.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Die Steuergewerkschaft rechnet durch den Ankauf von Steuersünder-Daten mit Einnahmen für den Staat von zwei Milliarden Euro. "Die angekauften Daten und die drastisch gestiegene Zahl der Selbstanzeigen stehen in einem Zusammenhang", sagte der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, den "Ruhr Nachrichten".
"Es gab in diesem Jahr bisher 25.000 Selbstanzeigen, die etwa 1,5 Milliarden Euro Steuernachzahlungen mit sich bringen werden. Die Ergebnisse aus den einzelnen Ermittlungen sind mit weiteren 500 Millionen Euro zu taxieren. Knapp zwei Milliarden Euro wird der Datenankauf also letztlich einbringen", erläuterte er.
Selbstanzeige kann kompliziert werden
Die Reue der Steuersünder bringt also Geld in die Staatskasse. Nach der Selbstanzeige setzt das Finanzamt eine Frist, innerhalb derer der ausstehende Betrag nachzuzahlen ist, Zinsen inklusive. Für jeden Monat ab Beginn der Hinterziehung - in der Regel ist das die Abgabe der unrichtigen Steuererklärung - werden 0,5 Prozent Zinsen berechnet. Und die lassen sich nicht bei der nächsten Steuererklärung absetzen.
Die Selbstanzeige macht man nicht bei der Polizei, sondern beim zuständigen Finanzamt. Das interessiert sich nicht für Beweggründe oder sonstige Ausführungen, sondern allein für die Daten, auf deren Basis dann der neue Steuerbescheid erlassen wird. Sofern die Selbstanzeige vollständig war und keine weiteren Straftatbestände auftauchen, ist die Sache mit der fristgerechten Nachzahlung erledigt.
Meistens ist die Angelegenheit aber nicht so einfach. Kompliziert wird es beispielsweise, wenn es Mittäter gibt, etwa Ehegatten oder Bankberater. Zudem sollte man vorher klären, ob die Steuerhinterziehung eventuell bereits verjährt ist. Die strafrechtliche Verjährungsfrist beträgt regulär fünf Jahre ab Tatzeitpunkt. Die Festsetzungsverjährung läuft allerdings doppelt so lange. Das heißt: Wer nach zehn Jahren erwischt wird, muss zwar nicht vor Gericht, aber reichlich nachzahlen. Zudem sollte man vor einer Selbstanzeige klären, ob die Voraussetzungen für Straffreiheit überhaupt vorliegen.
Quelle: ntv.de, ino/jmü/dpa