Vorsorge-Check

In eigener Regie Vorsorge für Selbstständige

Tierärzte, Rechtsanwälte, Apotheker haben ihre berufsständischen Versorgungswerke. Doch viele junge Selbstständige sind in punkto Altersvorsorge ganz auf sich allein gestellt – aber doch nicht ganz...

Bolsos – Das ist spanisch und heißt Taschen. Designt und genäht hat sie Britta Eppinger – aus alten Werbeplanen. Viele Jahre hat sie in Spanien gelebt. Nun betreibt sie in ihrer kleinen Werkstatt in Berlin Neukölln ihr Taschenunternehmen.  Für ihre Altersvorsorge hat sich die 36jährige bislang nicht gekümmert.

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Britta Eppinger, Taschendesignerin: „Ich hab mich leider noch nicht sehr um die Altersvorsorge gekümmert, weil ich mit meinem Taschenunternehmen erst seit 1,5 Jahren selbstständig bin und ich mich da erstmal um alles Mögliche andere gekümmert habe und nicht um die Rente.“

Britta Eppinger weiß, dass sie als Selbstständige ihre Altersvorsorge selbst organisieren muss. Und das möglichst bald. 

Anne Wulf, Das Finanzkontor: „Wenn die grundsätzlichen Absicherungsfragen geklärt sind, dass heißt also Vermögensschäden abgesichert und versichert sind und die Berufsunfähigkeit und die Krankenversicherung geregelt ist, geht es sofort in die Altersvorsorge.“

Wie viele Selbstständige war auch Britta Eppinger früher über 5 Jahre festangestellt und hat sich so einen kleinen Rentenanspruch erarbeitet. Der verfällt nicht und auch ihre Rentenbeiträge in Spanien werden ihr in Deutschland angerechnet. 

Anders als Britta Eppinger gibt es aber auch Selbstständige, die müssen in die gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen:

Andreas Lorenz, Rentenberater: „Hier sind in erster Linie zu nennen die Selbstständigen mit nur einem Auftraggeber. Ferner sind schon seit Jahrzehnten rentenversicherungspflichtig Personen, die als Lehrer, Dozent und Erzieher tätig sind,  sowie Personen in der Kranken- und Säuglingspflege.“

Die Miete für ihre kleine Werkstatt. Standkosten auf den Designmärkte. Die Zuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit haben Britta Eppinger geholfen, den Start in die Selbstständigkeit zu meistern.

Wer noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und einen Businessplan bei der Bundesagentur vorlegen kann, kann einen sogenannten  Gründungszuschuss bekommen.

Ina Gorzolka, Bundesagentur für Arbeit:

„Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, dann haben Sie Anspruch auf 9 Monate lang, jeden Monat das Arbeitslosengeld, was zuletzt gezahlt wurde, plus 300 Euro, die dann für die Sozialversicherungsbeiträge genutzt werden sollten.“

Finanzexperten sind sich einig. Bevor frische Selbstständige ihr Geld fest anlegen, sollten sie sich ein kleines stets verfügbares finanzielles Polster schaffen.

Anne Wulf, Das Finanzkontor: „Der nächste Schritt ist dann die langfristige Vorsorge in Form von der privaten Rentenversicherung, privaten Vorsorgeprogrammen natürlich auch den staatlich geförderten Programmen wie zum Beispiel der Basisrente oder auch im Volksmund genannten Rüruprente.“

Rürup-Sparer profitieren vor allem davon,  dass sie einen großen Teil ihrer Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen können. Für Unverheiratete wie Britta Eppinger wären das bis zu 14.000 Euro in diesem Jahr. 

Eine Altersvorsorge nützt aber nicht erst im Alter. Diese Erfahrung machte Projektmanagerin Heike Niemeier. Bei ihren Expansionsplänen diente ihr Rentensparplan als Sicherheit für einen Kredit von ihrer Versicherung.

Heike Niemeier, Projektmanagerin: „Die Banken lehnten einen Kredit ab und ich habe über meine Altersvorsorge ein Darlehen bekommen, ganz schnell und unkompliziert, das ganze ging innerhalb einer Woche.“

50 Euro will Britta Eppinger jetzt monatlich sparen. Eine für alle Selbstständige gültige Altersvorsorgestrategie gibt es nicht. Die ist immer ist immer noch genauso individuell – wie eine Bolsos-Tasche.

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Quelle: ntv.de

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