Die Wechselfrist läuft ab Kosten senken bei Kfz-Versicherung
06.11.2012, 09:00 UhrIm nächsten Jahr günstiger Autofahren? Wer jetzt die Kfz-Versicherung kündigt, hat gute Chancen. Denn das Sparpotenzial ist enorm, zumindest wenn man bislang eher teuer versichert ist. Doch allzu viel Zeit bleibt nicht mehr, um die alte Police zu beenden.

Ein Versicherungswechsel ist kein großer Aufwand.
Die diesjährige Wechselsaison in der Kfz-Versicherung geht in ihre heiße Phase. Noch bis zum 30. November 2012 können Fahrzeughalter ihre aktuelle Police kündigen und einen günstigeren Versicherungsanbieter finden. Die Kfz-Versicherungsgesellschaften werben mit besonders günstigen Angeboten um potenzelle Kundschaft. Wechselwillige Autofahrer finden mit dem kostenlosen Vergleichsrechner von Check24 passende Tarife und sparen bei einem Wechsel im kommenden Jahr bis zu 850 Euro Prämie.
Einige Kfz-Versicherungen wollen die Beiträge anheben
Einige Gesellschaften haben im Vorfeld der Wechselsaison angekündigt, ihre Beiträge für 2013 anzuheben. Zudem sorgen Veränderungen in den Typ- und Regionalklassen im kommenden Jahr bei einigen Autofahrern für steigende Prämien.
Gute Gründe, den eigenen Kfz-Versicherungsvertrag zu prüfen und durch einen unabhängigen Tarifvergleich das Sparpotenzial durch einen Anbieterwechsel auszuschöpfen. Da der Großteil der bestehenden Kfz-Versicherungsverträge zum Jahresende ausläuft, ist jetzt die richtige Zeit für die Kündigung und den Wechsel gekommen.
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Bis 30. November kündigen
Grundsätzlich gilt für die Policen eine Kündigungsfrist von einem Monat. Der Kfz-Versicherung muss die Kündigung des Vertrags demnach bis zum 30. November vorliegen. Sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Um eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollte die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an die Gesellschaft geschickt werden. Auf dem Rückschein bestätigt die Kfz-Versicherung den Erhalt des Schreibens.
Wichtig: Erhöht sich der Beitrag nach dem 30. November, kann der Vertrag innerhalb von vier Wochen auch außerhalb der regulären Frist gekündigt werden. Außerdem gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Kfz-Versicherung einen Schaden reguliert hat, sowie bei einem Fahrzeugwechsel.