Neue Bedingungen im ÜberblickDas ändert sich 2026 für Autofahrer

Traditionell treten mit dem Jahreswechsel auch viele Anpassungen im Mobilitätssektor in Kraft. Sie wirken sich auf unterschiedliche Aspekte des Verkehrs und der Mobilitätskosten aus. Ein Überblick zeigt, wo Handlungsbedarf besteht und welche Termine wichtig werden.
Steigende Kosten
Am 1. Januar folgt der nächste Schritt bei der CO2-Bepreisung: Statt sie zu einem festen Preis zu kaufen, müssen Mineralölunternehmen die CO2-Zertifikate nun ersteigern, in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro/Tonne CO2 (2025: 55 Euro). Dadurch dürften sich die Kraftstoffpreise an den Tankstellen erhöhen, der Aufschlag ist dabei abhängig vom Auktionspreis.
Darüber hinaus müssen sich Autofahrer auch 2026 auf höhere Kfz-Versicherungsprämien einstellen, unter anderem aufgrund gestiegener Ersatzteilpreise und Werkstattkosten. Für rund 5,9 Millionen Autofahrer wird es laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zudem aufgrund der Einstufung in eine neue Typklasse teurer; rund 4,5 Millionen zahlen allerdings weniger.
Führerschein und HU-Plakette
Autofahrer, deren Scheckkarten-Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, müssen ihn bis zum 19. Januar 2026 in den aktuellen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein tauschen, sonst riskieren sie ein Verwarngeld. Das neue Dokument wird für 15 Jahre ausgestellt. Der Umtausch ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Termin vereinbaren, alten Führerschein, Personalausweis und biometrisches Foto mitbringen) oder manchmal auch im Bürgeramt möglich und kostet rund 25 Euro.
Ein Blick auf die Farbe der HU-Plakette auf dem Nummernschild zeigt, ob der Wagen im kommenden Jahr zur Hauptuntersuchung muss: Eine blaue Plakette zeigt den Prüftermin 2026 an, der Monat ist ebenfalls gekennzeichnet. Mit abgelaufener Plakette darf nur noch zur Prüfstelle oder Werkstatt gefahren werden, ab einer Überziehung von zwei Monaten wird es teuer: Ist die Hauptuntersuchung mehr als zwei Monate überfällig, drohen bei einer Kontrolle Verwarnungsgelder. Ab einem Verzug von drei Monaten werden 15 Euro fällig, bei mehr als vier Monaten 25 Euro. Wer die Prüfung um acht Monate oder länger hinauszögert, muss mit 60 Euro Bußgeld, einem Punkt in Flensburg und im Extremfall mit der Stilllegung des Fahrzeugs rechnen.
Zusätzlich warnt der TÜV Süd vor möglichen versicherungsrechtlichen Folgen. Wird ein Fahrzeug ohne gültige Prüfplakette in einen Unfall verwickelt oder verursacht einen Schaden, kann die Versicherung einen Gutachter einschalten und unter Umständen Regressforderungen stellen.
In Deutschland wird das Jahr der anstehenden Hauptuntersuchung seit 1980 durch eine Farbkennzeichnung angezeigt. Die Reihenfolge lautet Blau, Gelb, Rot, Rosa, Grün und Orange. Fahrzeuge mit Fälligkeit im Jahr 2026 tragen entsprechend dieser Farbfolge eine blaue Plakette.
Neue Vorschriften
Neu entwickelte Pkw und Transporter müssen ab Januar das digitale Notrufsystem "Next Generation eCall" an Bord haben, das bei einem Unfall selbstständig die Rettungskräfte alarmiert; die Ausstattungspflicht für alle neu zugelassenen Pkw gilt ab 2027. Ab 7. Juli 2026 gilt: Alle Neuwagen kommen nur noch mit den Pflicht-Assistenten auf die Straße - unter anderem Notbremsassistent, Spurhalter, intelligenter Geschwindigkeitsassistent.
Ab dem 29. November 2026 tritt dann für neu entwickelte Pkw und leichte Transporter die strengere Abgasnorm Euro 7 in Kraft, die unter anderem auch Partikel erfasst, die durch Reifen- oder Bremsabrieb entstehen. Für alle Neuzulassungen gilt sie 2027.
Ab 1. Juli 2026 müssen auch leichte Nutzfahrzeuge (2,5 bis 3,5 Tonnen) bei Auslandsfahrten oder Kabotage (Inlandsfahrten durch ausländische Speditionen) einen intelligenten Fahrtenschreiber an Bord haben, der Fahr- und Pausenzeiten, Grenzübertritte speichert und Manipulationen erkennt.
Autokaufprämie
Der Autoindustrie soll mit einem neuen Kaufanreiz nicht nur für E-Autos, sondern auch für Plug-in-Hybride unter die Arme gegriffen werden. Beim Kauf eines Neuwagens können Privatleute demnach eine Prämie von bis zu 5000 Euro erhalten. Die Förderung ist Haushalten mit mittleren und niedrigen Haushalten vorbehalten und Familien mit Kindern werden privilegiert.
Von der Förderung sollen den Plänen der Regierung zufolge Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro profitieren, je Kind 5.000 Euro mehr. Es solle eine Basisförderung von 3.000 Euro festgelegt werden, die für die ersten beiden Kinder um je 500 Euro steige, hieß es.
Insgesamt stehen drei Milliarden Euro zur Verfügung, die zur Kaufförderung von rund 600.000 Autos reichen würde. Die genaue Ausgestaltung des Förderprogramms soll 2026 starten. Unter anderem wegen einer Klausel, die heimische Autohersteller bevorzugen soll, braucht es dafür grünes Licht aus Brüssel.
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums fügte hinzu, dass auch eine Regelung für Gebrauchtwagen in Planung sei. "Dies erfordert jedoch noch etwas Zeit, sowohl für den Markthochlauf als auch für robuste Mechanismen gegen Mitnahme-Effekte und Trickserei", erklärte er Ende November.
Elektroautos länger von Kfz-Steuer befreit
Elektroautos werden länger von der Kfz-Steuer befreit. Der Bundesrat gab am 19. Dezember grünes Licht für eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Die Verlängerung soll einen Anreiz geben, auf E-Fahrzeuge umzusteigen. Reine E-Autos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben durch die Gesetzesänderung bis zu zehn Jahre lang von der Steuer befreit - allerdings maximal bis zum 31. Dezember 2035.
Bisher galt: Werden reine E-Autos bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen, müssen sie ab der Erstzulassung keine Kfz-Steuern zahlen - befristet war dies bis Ende 2030. Ohne den Beschluss von Bundesrat und zuvor Bundestag wäre die Steuerbefreiung für neu zugelassene E-Autos also zum Ende 2025 ausgelaufen. Wer erst zum Ende der Frist 2030 umsteigt, genießt nur noch eine fünfjährige Steuerfreiheit. Dem Bund entstehen in den kommenden Jahren Steuermindereinnahmen von bis zu mehreren Hundert Millionen Euro.
Pendlerpauschale steigt
Die Pendlerpauschale steigt zum Jahreswechsel auf einheitlich 38 Cent. Bislang beträgt sie 30 Cent für die ersten 20 Kilometer der Wegstrecke zur Arbeit, ab dem 21. Kilometer 38 Cent.