Auto

EU-Gericht gibt Autobauer rechtFerrari stehen Rechte an Marke Testarossa zu

02.07.2025, 12:52 Uhr
1987-Ferrari-Testarossa-HINWEIS-Das-Aufnahmedatum-ist-nicht-immer-bekannt
Der Ferrari Testarossa ist eine automobile Ikone. (Foto: picture alliance / Heritage Images)

Der Sportwagen Ferrari Testarossa wurde zwischen 1984 und 1996 gebaut. 2007 ließ Ferrari die Marke eintragen. 2023 erklärte das Markenamt EUIPO sie für verfallen, da sie lange nicht genutzt worden sei. Die Entscheidung hat Ferrari nun erfolgreich angefochten.

Die Rechte an der bekannten Marke Testarossa stehen dem Autobauer Ferrari zu. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hob nun Entscheidungen des Markenamts EUIPO auf, mit denen die Marke auf Antrag eines Spielwarenherstellers gelöscht worden war. Es ging um die Frage, ob Ferrari die Marke ernsthaft benutzt habe - Voraussetzung für den Schutz. (Az. T-1103/23 und T-1104/23)

Der Sportwagen Ferrari Testarossa wurde zwischen 1984 und 1996 gebaut. 2007 ließ Ferrari die Marke eintragen, unter anderem für Autos, Einzelteile und Modellautos. 2023 erklärte das EUIPO die Marke für verfallen. Sie sei zwischen 2010 und 2015 in der Europäischen Union nicht ernsthaft benutzt worden. Ferrari wandte sich an das EU-Gericht.

Ferrari Testarossa nach 1996 als Gebrauchtwagen verkauft

Dieses hob die Entscheidungen des Markenamts nun auf. Es erklärte, dass Ferraris des Modells Testarossa nach 1996 als Gebrauchtwagen verkauft wurden. Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens durch einen Vertragshändler oder einen vom Markeninhaber autorisierten Händler sei davon auszugehen, dass der Markeninhaber zugestimmt habe. Ferrari sei auch daran beteiligt gewesen, die Echtheit dieser Sportwagen zu bescheinigen.

Der Autobauer habe darum nachgewiesen, der Nutzung der Marke durch Dritte stillschweigend zugestimmt zu haben. Das gelte ebenso für Einzelteile und Zubehör von Autos. Im betreffenden Zeitraum seien außerdem Modellfahrzeuge als "offizielles Produkt unter Ferrari-Lizenz" verkauft worden. Die Marke sei also benutzt worden.

Quelle: ntv.de, abe/AFP

SportwagenFerrari-ModelleFerrariEuropäischer GerichtshofEUGebrauchtwagen