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Aufgaben und aktuelle Nöte Elf Landesbanken

Die Aufgabe der Landesbanken besteht darin, einzelne oder mehrere Bundesländer zu unterstützen, beispielsweise die Wirtschaft zu fördern. In diesem Sinne nehmen Landesbanken einen öffentlichen Auftrag wahr. Landesbanken sind darüber hinaus befugt, alle im Rahmen ihrer Satzung erlaubten bankmäßigen Geschäfte zu betreiben. Seit Jahren treten diese Institute am Markt als Universalbanken auf.
 
Träger der Landesbanken sind in der Regel die Bundesländer sowie die Sparkassen- und Giroverbände. Als zentrales Institut der Sparkassen sind sie deren zentrale Verrechnungsstelle für den bargeldlosen Verkehr, sind für die Verwaltung der Liquiditätsreserven angeschlossener Sparkassen und für deren Refinanzierung etwa durch die Ausgabe von Pfandbriefen zuständig.
 
Beteiligungen und Belastungen
 
Bis auf wenige Ausnahmen wie die WestLB AG und die HSH Nordbank AG sind die Landesbanken Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie unterstehen der staatlichen Aufsicht der jeweiligen Länder. Viele Landesbanken sind untereinander durch Beteiligungen verflochten: So hält die Nord/LB 92,5 Prozent an der Bremer Landesbank, die Bayern LB 75,1 Prozent an der SaarLB und die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) 100 Prozent an der Landesbank Rheinland-Pfalz (LRP).
 
Die Finanzmarktkrise hat Deutschlands Landesbanken teils hart getroffen. Im Folgenden sind die Belastungen der Institute im Geschäftsjahr 2007 nach Mitteilung der Banken (teilweise vorläufige Zahlen) dokumentiert, bei BayernLB und HSH Nordbank sind bereits Belastungen im 1. Quartal 2008 enthalten:
 

     

Quelle: ntv.de

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