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Der Tag Berliner Landesbank muss NPD-Konten führen

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(Foto: picture alliance/dpa)

Die Berliner Landesbank muss gegen ihren Willen Konten für die verfassungsfeindliche NPD einrichten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Revisionsverfahren entschieden.

  • Die NPD habe einen Anspruch auf Gleichbehandlung, begründete das Gericht die Entscheidung. Dieser Anspruch bestehe auch, obwohl die Partei verfassungswidrige Ziele verfolge. Damit bestätigten die Bundesverwaltungsrichter Urteile der Vorinstanzen.
  • Vor mehr als fünf Jahren hatten die Berliner Kreisverbände der NPD Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg ein Girokonto bei der Berliner Landesbank eröffnen wollen. Diese hatte die Anträge aber abgelehnt, weil sie erhebliche Zweifel an der Gründung der Verbände hatte.
  • Solche umfangreichen inhaltlichen und parteienrechtlichen Überprüfungen stünden der Landesbank nicht zu, begründeten die Leipziger Richter ihre Entscheidung.

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Quelle: ntv.de

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