Der Tag Fotografieren von toten Unfallopfern ab Januar strafbar
30.12.2020, 13:40 UhrAb dem kommenden Jahr ist es strafbar, Unfallopfer zu fotografieren oder zu filmen. Auch das ungewollte Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt wird dann unter Strafe gestellt: Darauf wies das Bundesjustizministerium hin. "Ab jetzt schützt unser Strafrecht besser vor infamen bloßstellenden Fotos und Videos", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.
- Bislang war es laut Ministerium lediglich strafbar, Fotos und Videos von noch lebenden Unfallopfern zu machen und zu verbreiten. Künftig gelte das auch, wenn die Opfer verstorben seien.
- Auch das so genannte "Upskirting" und "Downblousing", das heimlich in der Öffentlichkeit geschieht, ist nun verboten. Es geht hier um das Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt von Frauen.
Quelle: ntv.de