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Der Tag Gericht bestätigt Ausbürgerung von Ex-AfD-Mitarbeiter

Schlappe für einen früheren Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Die Kammer hat im Eilverfahren entschieden, dass die Rücknahme der Einbürgerung des Mannes rechtens ist. Damit bestätigte das Gericht das Vorgehen der Berliner Senatsinnenverwaltung.

Was war passiert? Der Ex-AfD-Mitarbeiter hatte im September 2019 bei einem Berliner Bezirksamt angegeben, nur die ukrainische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Im November 2022 wurde er Deutscher. Im April 2023 stießen Bundespolizisten am Flughafen Hamburg jedoch bei ihm auf einen russischen Reisepass.

Daraufhin nahm der Innensenat die Einbürgerung wieder zurück. Der Vorwurf: Der Mann habe seine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erschlichen.

Quelle: ntv.de

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