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Der Tag Ischgl-Prozess zu Corona-Ausbruch: Betroffene können auf Entschädigung hoffen

Wer sich beim ersten großen europäischen Corona-Ausbruches in Ischgl infiziert hat, kann nach einem Gerichtsurteil wieder auf eine Entschädigung durch den österreichischen Staat hoffen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hob heute ein erstinstanzliches Urteil wegen erheblicher Mängel auf, das die Ansprüche eines deutschen Klägers auf Schmerzensgeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie auf entgangenen Verdienst abgewiesen hatte.

Der Grund: Staatliche Informationen über drohende Gefahren müssten richtig und vollständig sein, hieß es. Dies sei in Ischgl nicht der Fall gewesen. Dort habe die Medienstelle noch am späten Nachmittag des 5. März 2020 verbreitet, dass sich an Corona erkrankte Urlauber aus Island nach ersten Erkenntnissen bei der Rückreise im Flugzeug angesteckt hätten. Dabei sei zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen, dass bei zwei Infizierten die ersten Symptome bereits in Ischgl aufgetreten seien. Damit sei wissentlich eine Information erfolgt, die nicht den aktuellen Stand der Erhebungen wiedergegeben habe, hieß es vom OLG. Darin liege "eine rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Information", wofür eine grundsätzliche Haftung der Republik Österreich bestehe.

Quelle: ntv.de

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