Der Tag BGH: Schadenersatz nur bei VW-Diesel-Kauf vor Herbst 2015
30.07.2020, 13:25 UhrDiesel-Klägern, die ihr Auto nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft haben, steht kein Schadenersatz von Volkswagen zu. Ab diesem Zeitpunkt habe der Konzern sein Verhalten geändert, eine Täuschung und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Käufern sei nicht mehr feststellbar, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).
Das oberste deutsche Gericht verkündete noch weitere Urteile zum Dieselskandal: Besitzer eines Autos, das bei Bekanntwerden des Skandals bereits vollständig abgenutzt war, haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Im konkreten Fall hatte das Auto des Klägers 255.000 Kilometer auf dem Buckel. Auch den Anspruch auf sogenannte Deliktzinsen, die Käufern bei Betrug oder sittenwidriger Handlung zugesprochen werden können, besteht laut BGH in dem Fall nicht.
Quelle: ntv.de