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Sonderabgabe für Bankenaufsicht Karlsruhe billigt Umlage

Banken und Finanzdienstleister müssen auch in Zukunft eine jährliche Umlage für die Bankenaufsicht bezahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

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Wer soll sie bezahlen? Die Banken!

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die Mindestumlage, aus der sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) finanziert, sei mit strengen Anforderungen des Grundgesetzes an solche "Sonderabgaben" vereinbar.

Die Umlage werde dazu eingesetzt, die Risiken, die von den beaufsichtigten Kreditinstituten und Wertpapierhändlern für den Finanzsektor ausgingen, möglichst gering zu halten, hieß es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Zudem werde "das Vertrauen der Anleger in die Solidität und Lauterkeit dieser Unternehmen als notwendige Rahmenbedingung für einen funktionierenden Finanzmarkt" gestärkt.

Damit wurde die Beschwerde eines Finanzportfolioverwalters abgewiesen. Er musste für 2002 den damals geltenden Mindestbetrag von 250 Euro zahlen, für 2003 wurden 1250 Euro festgesetzt. Darin sah er eine Verletzung seiner Berufsfreiheit. Die Bandbreite der Mindestumlagen schwankt - je nach Bilanzsumme - zwischen 650 und 75.000 Euro. (Az: 2 BvR 852/07 - Beschluss vom 16. September 2009)

Ausnahmen bestätigen die Regel

Das Gericht bekräftigte zwar, dass für die Erhebung von Abgaben, die nicht zu den allgemeinen Steuern gehören, eine besondere Rechtfertigung erforderlich ist. Im Februar hatte Karlsruhe beispielsweise die Sonderabgabe für die zentrale Werbung für deutsche Bauern gekippt.

Diese Anforderungen sehen die Richter hier aber als erfüllt an: Die Abgabe diene der Minimierung von Risiken, die von Banken und Finanzdienstleistern insgesamt ausgingen. Charakteristisch für den Finanzmarkt sei, dass Fehlentwicklungen nicht nur das einzelne Unternehmen, sondern den Markt insgesamt beträfen. "Es handelt sich um ein vernetztes Marktsystem wechselseitiger Abhängigkeiten, das in besonderem Maß vom Vertrauen der Marktteilnehmer in hinreichende Kontrollmechanismen abhängig ist."

Die BaFin nimmt seit ihrer Gründung im Jahr 2002 die Aufsicht über das Bankenwesen und den Wertpapierhandel wahr. Im laufenden Jahr weist der Haushaltsplan rund 106 Mio. Euro aus, die aus Umlagen erwirtschaftet werden sollen.

Quelle: ntv.de, dpa

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