Unterhaltung

Verbrennungen nach Feuer-Unfall Ex-DSDS-Teilnehmer schwer verletzt

2011 sang er mit Gitarre bei DSDS: Christopher Schwab.

2011 sang er mit Gitarre bei DSDS: Christopher Schwab.

(Foto: imago stock&people)

Manch einer erinnert sich vielleicht noch an ihn: In der achten Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" schafft es Christopher Schwab bis in die Top 15. Nun ist der 23-Jährige in einen verhängnisvollen Unfall verwickelt.

Er sei "ein richtiger Mädchenschwarm", hieß es damals in der RTL-Biografie von Christopher Schwab. Und auch Dieter Bohlen zählte den seinerzeit 18-Jährigen zu den attraktivsten Kandidaten der achten Staffel von "Deutschland sucht den Superstar", die 2011 ausgestrahlt wurde. Auch wenn es der Junge aus Mettmann damals nicht in die Livesendungen der Show schaffte, in der am Ende Pietro Lombardi zum Sieger gekürt wurde - manch einer wird sich noch immer an ihn erinnern.

Leider macht Schwab nun nicht mit seiner Musik Schlagzeilen, sondern aufgrund eines schweren Unfalls, in den er laut "Bild"-Zeitung verstrickt wurde. Wie das Blatt schreibt, erlitt der heute 23-Jährige Verbrennungen an den Händen, als bei einem Freund im Partykeller das Entzünden eines Tischkamins außer Kontrolle geriet.

Riesige Stichflamme

Schwab und zwei Freunde hätten den Kamin mit Ethanol schüren wollen, als ihnen eine riesige Stichflamme entgegengeschlagen sei, berichtet die "Bild". Die drei jungen Männer seien daraufhin regelrecht in Flammen gestanden. Einer von ihnen soll schwerste Verbrennungen am ganzen Körper erlitten haben und in einer Klinik um sein Leben kämpfen. Der zweite Verletzte, in dessen Elternhaus sich das Unglück ereignete, soll trotz seiner eigenen Verbrennungen noch die übrigen Bewohner in dem Gebäude vor dem sich ausbreitenden Feuer gewarnt und so gerettet haben.

Die "Bild"-Zeitung veröffentlichte ein Foto von den Brandfolgen. Es zeigt den vollkommen zerstörten Partyraum.

Laut "Polizei"-Bericht erlitten neben den drei jungen Männern sechs Bewohner des Hauses leichte Rauchvergiftungen. Der entstandene Sachschaden sei noch nicht genau zu beziffern, heißt es, er dürfe jedoch mindestens mehrere zehntausend Euro betragen.

Quelle: ntv.de, vpr

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