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Nach Anklage gegen den Sänger Gil Ofarims Instagram-Account ist futsch

Seine Instagram-Seite ist nicht mehr erreichbar: Gil Ofarim.

Seine Instagram-Seite ist nicht mehr erreichbar: Gil Ofarim.

(Foto: imago images/Future Image)

Mit der Anklage von Gil Ofarim erfährt der Fall einer angeblichen antisemitischen Beleidigung des Sängers in einem Leipziger Hotel eine völlig neue Wendung. Bislang hatte sich Ofarim unter anderem auf seiner Instagram-Seite zu der Sache geäußert. Nun ist der Account offline.

Wer das offizielle Instagram-Profil von Musiker Gil Ofarim aufrufen möchte, bekommt derzeit eine Fehlermeldung angezeigt: "Diese Seite ist leider nicht verfügbar. Entweder funktioniert der von dir angeklickte Link nicht oder die Seite wurde entfernt." Ob der 39-Jährige selbst diesen Schritt in die Wege geleitet hat und ob das Konto nur temporär oder bleibend gelöscht wurde, ist nicht ersichtlich.

Die Deaktivierung des Accounts geht mit einer neuen Entwicklung im vermeintlichen Antisemitismus-Fall einher, von dem Ofarim im Oktober 2021 berichtet hatte. Der Star erklärte damals in einem viel beachteten Video, von einem Mitarbeiter eines Leipziger Hotels antisemitisch beleidigt worden zu sein.

"So nicht ereignet"

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat inzwischen allerdings nicht nur das Ermittlungsverfahren gegen den Hotelmitarbeiter wegen dieser angeblichen antisemitischen Äußerungen eingestellt. Vielmehr erhob sie nun auch Anklage gegen Ofarim - wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung.

Zur Begründung der Entscheidung heißt es, man sei nach detaillierter Analyse aller Beweise und Zeugenaussagen der Auffassung, dass sich "das Geschehen, wie es von Gil Ofarim in seinem veröffentlichten Video geschildert worden ist, tatsächlich so nicht ereignet" hat.

Die Staatsanwaltschaft legt Gil Ofarim unter anderem zur Last, bei der polizeilichen Vernehmung seine Behauptungen zum angeblichen Geschehensablauf am Abend des 4. Oktober 2021 "in Kenntnis ihrer Unwahrheit nicht nur wiederholt und nunmehr ausdrücklich angezeigt" zu haben. Auch habe er "den Hotelmitarbeiter wegen dessen Strafanzeige gegen ihn wegen Verleumdung nunmehr wider besseres Wissen auch wegen des Tatvorwurfs der falschen Verdächtigung angezeigt und sich damit selbst einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht".

Quelle: ntv.de, vpr/spot

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