Unterhaltung

Wende im Kettensägen-Prozess Jens Lehmann akzeptiert Schuldspruch

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Muss 135.000 Euro Strafe zahlen: Jens Lehmann.

Muss 135.000 Euro Strafe zahlen: Jens Lehmann.

(Foto: picture alliance/dpa)

Erst vor wenigen Tagen macht Jens Lehmann Schlagzeilen, weil er nach dem Oktoberfest mutmaßlich alkoholisiert am Steuer eines Wagens gestoppt wird. Nun steht der Ex-Fußballer im sogenannten Kettensägen-Prozess erneut vor Gericht - und gibt klein bei.

Im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See hat Ex-Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann seinen Schuldspruch akzeptiert. Er verständigte sich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf, seine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Betrugs anzunehmen.

Im Anschluss verurteilte ihn das Landgericht München II zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro. Es verhängte 150 Tagessätze zu je 900 Euro wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs. Damit fällt die Strafe deutlich geringer aus als noch im ersten Prozess.

Lehmann wurde unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Am 22. Dezember vergangenen Jahres war er deshalb vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden - also insgesamt 420.000 Euro.

"Hanebüchene Geschichten"

Richterin Tanja Walter attestierte Lehmann damals, er habe sich "durchgängig als Opfer der Justiz" inszeniert. Der 54-Jährige sei jedoch "nicht Opfer, er ist Täter". Er habe vor Gericht "hanebüchene Geschichten" zu seiner Verteidigung vorgebracht.

Mehr zum Thema

Lehmann hatte sich in dem Prozess mehrfach auf Erinnerungslücken berufen, von Rufmord und falschen Verdächtigungen gesprochen. "Der Einzige, der sich rufschädigend seiner eigenen Person gegenüber verhalten hat, ist der Angeklagte selbst", widersprach Richterin Walter. Gegen das Urteil hatten sowohl Lehmann als auch die Staatsanwaltschaft, die im ersten Prozess sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, Berufung eingelegt.

Erst vor wenigen Tagen hatte Lehmann erneut Negativschlagzeilen gemacht. Wie zuerst die "Bild"-Zeitung berichtete, wurde er nach einem Besuch des Oktoberfests in München in der Nacht von Sonntag auf Montag von der Polizei am Steuer eines Wagens gestoppt. Den Beamten soll ein "deutlicher Alkoholgeruch und ein unsicherer Gang" aufgefallen sein. Da ein Atemalkoholtest kein verwertbares Ergebnis brachte, musste Lehmann eine Blutprobe abgeben. Was sie ergab, war zunächst nicht bekannt. Der Führerschein des Ex-Fußballers wurde jedenfalls vorerst einbehalten.

Quelle: ntv.de, vpr/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen