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Klage gegen Boulevardmedien Meghan drohen Millionenkosten

Wehrt sich gegen Presseberichte: Herzogin Meghan.

Wehrt sich gegen Presseberichte: Herzogin Meghan.

(Foto: imago images/PPE)

Ihr juristisches Vorgehen gegen britische Boulevardzeitungen könnte Herzogin Meghan teuer zu stehen kommen. Nach einer ersten Schlappe soll sie bereits jetzt mehr als 100.000 Euro berappen müssen. Ein umfangreicher Prozess würde ihr im Falle einer Niederlage jedoch noch deutlich höhere Kosten bescheren.

Herzogin Meghan geht gegen den Herausgeber der "Mail on Sunday" vor: Die Ehefrau von Prinz Harry hatte gegen das britische Boulevardblatt geklagt, weil dieses Teile eines vertraulichen Briefes veröffentlichte, den Meghan an ihren Vater geschrieben hatte.

Im Mai musste die Herzogin einen ersten Rückschlag hinnehmen, da Teile ihrer Klage vom Gericht abgewiesen wurden. Gerichtsdokumente, die am Mittwoch veröffentlicht wurden, zeigen nun, dass Meghan eine hohe Summe an Rechtskosten übernehmen muss.

Der britischen Tageszeitung "Express" zufolge hat sich die Herzogin bereit erklärt, 67.888 Pfund (rund 75.000 Euro) zu zahlen. "Der Antragsteller hat nach schriftlichen Eingaben beider Parteien am 22. Juli 2020 zugestimmt, die Kosten des Angeklagten vollständig zu tragen", heißt es in dem Dokument.

Klage wegen fünf Artikeln

Wenn man ihre eigenen Rechtskosten hinzurechne, habe die Anhörung Meghan rund 100.000 Pfund (rund 110.000 Euro) gekostet, rechnet "Express" vor. Sollte der Fall im kommenden Jahr verhandelt werden, könnten die Kosten aber sogar in Millionenhöhe steigen. Meghan fordert Schadenersatz wegen angeblichen Missbrauchs privater Informationen, Urheberrechtsverletzung und Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz.

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Insgesamt hatte Meghan wegen fünf Artikeln - zwei von "Mail on Sunday" und drei von "Mail Online", die im Februar 2019 veröffentlicht worden waren - Klage eingereicht. In ihnen wurden Teile des handgeschriebenen Briefes abgedruckt, den die Herzogin im August 2018 an Thomas Markle geschickt hatte.

Das Gericht entschied im Mai, dass sich einige der Vorwürfe "als irrelevant" für die Klage herausstellten. Anderes sei "nicht ausreichend detailliert" dargestellt oder würde nicht den Kern des Falls betreffen, hieß es weiter.

Quelle: ntv.de, vpr/spot

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