Moderatorin erleidet Platzwunde Mikrofon-Wurf könnte für 50 Cent Konsequenzen haben
28.01.2024, 10:27 Uhr Artikel anhören
Sein Handeln bei einem Konzert in Los Angeles könnte Rapper 50 Cent teuer zu stehen kommen.
(Foto: picture alliance / Gonzales Photo/Terje Dokken)
Bei einem 50-Cent-Konzert im vergangenen Jahr geben zwei Mikrofone den Geist auf - der Rapper wirft sie kurzerhand von der Bühne. Dabei trifft er Berichten zufolge eine Radiomoderatorin am Kopf. Die Frau gibt an, noch immer unter dem Vorfall zu leiden - und fordert Schadensersatz.
Ein Mikrofon-Wurf im vergangenen Sommer könnte für 50 Cent teuer werden. Eine Frau, die von dem Mikrofon getroffen worden sein soll und angeblich bleibende Schäden davongetragen hat, fordert jetzt Schadenersatz von dem Rapper. Das berichten mehrere US-Medien übereinstimmend.
Curtis Jackson, so der bürgerliche Name von 50 Cent, soll im letzten August während eines Auftritts in Los Angeles zwei offenbar nicht funktionierende Mikrofone von der Bühne geworfen haben. Eines der Mikrofone soll die Power-106-Radiomoderatorin Bryhana Monegain getroffen haben.
Die Frau habe damals im Krankenhaus behandelt werden müssen und verklage den 48-Jährigen nun, berichtet das US-Portal "Entertainment Tonight" unter Berufung auf Gerichtsdokumente. Monegain sei im Gesicht und am Handgelenk getroffen worden. Sie habe demnach unter anderem eine Gehirnerschütterung erlitten sowie eine Platzwunde an der Stirn und Schmerzen im linken Handgelenk davongetragen.
Anwalt: Vorfall war keine Absicht
Monegain leide weiterhin unter den Verletzungen und sei einer seelischen Belastung ausgesetzt. Sie klage auf Schadenersatz - unter anderem für die Krankenhauskosten, weitere medizinische Kosten und verlorenen sowie künftig ausbleibenden Lohn. Monegain habe zuvor auch Strafanzeige bei der Polizei gestellt, die zuständige Staatsanwaltschaft teilte jedoch vor mehreren Wochen mit, dass sie keine Anklage erheben wird.
Eine anonyme Quelle sagte dem "People"-Magazin unmittelbar nach dem Vorfall: "Das ist ein unglücklicher Einzelfall, bei dem sich jemand in einem Bereich aufhielt, in dem er sich nicht hätte aufhalten dürfen." In den Gerichtsunterlagen sei jetzt die Rede davon, dass sich Monegain sehr wohl in dem Bereich befinden durfte.
50 Cents Anwalt erklärte unterdessen im November in einem Statement, dass es sich bei dem Vorfall nicht um Absicht gehandelt habe. Sein Mandant würde niemals eine Person absichtlich mit einem Mikrofon schlagen oder bewerfen: "Jemand, der etwas anderes behauptet, hat nicht alle Fakten und ist falsch informiert."
Quelle: ntv.de, spl/spot