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Verurteilte Rapperin Schwesta Ewa zieht in Mutter-Kind-Gefängnis

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Ewa Malanda im Februar 2019 im Sitzungssaal des Bundesgerichtshofs.

(Foto: picture alliance/dpa)

Weil sie mit jungen Fans "Prostitutionsreisen" unternommen hat, wird die Rapperin Schwesta Ewa zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach Monaten darf sie mit ihrer Tochter nun doch in eine Mutter-Kind-Einrichtung wechseln. Das Schönste, "was uns passieren konnte", schreibt sie auf Twitter.

Die Rapperin Schwesta Ewa ist in die Mutter-Kind-Einrichtung des Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg verlegt worden, wo sie jetzt mit ihrer einjährigen Tochter lebt. Ein Sprecher der JVA Willich II, wo die verurteilte Rapperin zunächst inhaftiert war, bestätigte den Wechsel zum 20. Juli.

"Die restliche Haftzeit verbringen wir nun in einem Mutter-Kind-Gefängnis", schrieb die 35-Jährige mit dem bürgerlichen Namen Ewa Malanda bei Instagram. Das sei das Schönste, "was uns passieren konnte". Die Rapperin war im Januar in die JVA Willich II gekommen. Sie hatte sich zuvor um einen Platz in der Mutter-Kind-Einrichtung bemüht, der ihr von der Justiz unter anderem mit Verweis auf ihre Persönlichkeitsstruktur aber versagt wurde. Das hat sich inzwischen geändert. Laut Ralf Peters, Sprecher der JVA Willich II, wurde Malanda am 4. Juni zunächst in den Offenen Vollzug verlegt. "In dieser Zeit hat sie alle Rahmenbedingungen für eine Verlegung in die Mutter-Kind-Einrichtung erfüllt."

Die Sängerin, die früher selbst als Prostituierte gearbeitet hat, war bereits 2017 in Frankfurt/Main zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil später bestätigt. Sie hatte laut Anklage mit jungen Fans mehrere "Prostitutionsreisen" unternommen. Verurteilt wurde sie wegen mehrfacher Körperverletzung und Steuerhinterziehung. Acht Monate, die sie bereits in Untersuchungshaft saß, werden auf ihre Haftstrafe angerechnet.

Quelle: ntv.de, chf/dpa

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