Auch im Internet Eigenes Gedicht geschützt
25.03.2008, 08:30 UhrEin selbst verfasstes Gedicht auf einer Homepage ist urheberrechtlich geschützt. Dies hat das Saarländische Oberlandesgericht entschieden.
Der Verfasser kann demnach verlangen, dass der Text nicht weiter verbreitet wird (AZ 1 W 232/07-49). Hintergrund war ein Streit zwischen der Verfasserin eines Gedichts und einer Besucherin ihrer Internetseite.
Die Besucherin kopierte es und übernahm es auf ihre eigene Homepage. Das OLG sah darin eine Verletzung des Urheberrechts der Klägerin. Die Beklagte musste das Gedicht von ihrer Homepage entfernen.
Quelle: ntv.de