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44-Jähriger klagt erfolgreich Karlsruhe fällt wegweisendes Urteil für leibliche Väter

Ein 44-Jähriger erstreitet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Stärkung der Rechte leiblicher Väter. Die Klage des Mannes zielt auf die Einschränkung seines Sorge- und Umgangsrechtes ab. Die Richter in Karlsruhe befinden: "Das geltende Familienrecht trägt dem Elterngrundrecht leiblicher Väter nicht hinreichend Rechnung."
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