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Ab Samstag nur noch per Hausrecht Maskenpflicht in Krankenhäusern und Arztpraxen läuft aus

Im Nah- und Fernverkehr sind sie bereits weitgehend verschwunden, nun endet auch in Kliniken und Praxen die Maskenpflicht - zumindest nach staatlichen Vorgaben. Denn die Häuser können ab Karsamstag per Hausrecht selbst bestimmen, ob Patientinnen und Patienten einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen oder nicht.
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