Iraker ist in Psychiatrie16-Jährige vor Zug gestoßen - Justiz prüft Abschiebung des Täters

Ein Iraker stößt eine 16-jährige Ukrainerin bei Göttingen vor einen Zug. Sie stirbt. Vor Gericht wird dem Täter eine paranoide Schizophrenie attestiert, weshalb er in die Psychiatrie kommen soll. Dort könnte er aber nicht bleiben. Die Justiz prüft eine Abschiebung. Die Zeit dafür drängt.
Nach dem tödlichen Stoß einer 16-Jährigen vor einen Zug erwägen die Behörden, den Täter abzuschieben. "Sollte eine Abschiebung rechtlich und tatsächlich möglich sein, werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um diese umzusetzen", teilte eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums mit. Zuerst hatte die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtet.
Am vergangenen Mittwoch hatte das Landgericht Göttingen angeordnet, dass der Asylbewerber in die Psychiatrie muss. Der Mann hat eine paranoide Schizophrenie und wird deshalb als schuldunfähig betrachtet. Das Gericht ist überzeugt, dass er die Jugendliche im Sommer 2025 am Bahnhof von Friedland vor den durchfahrenden Zug stieß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Tod der 16-Jährigen aus der Ukraine sorgte bundesweit für Schlagzeilen und politische Debatten. Der ausreisepflichtige Iraker hätte nach den europäischen Asyl-Regeln eigentlich schon Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen gebracht werden müssen. Die Landesaufnahmebehörde hatte daher einen Antrag auf Abschiebungshaft gestellt, den das Amtsgericht Hannover aber ablehnte.
Wie lange der Mann in psychiatrischer Behandlung ist und wie es danach für ihn weitergeht, ist unklar. "Eine Entlassung - und damit auch eine mögliche Rückführung - ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn keine erhebliche Gefahr mehr für die Allgemeinheit besteht", betonte die Sprecherin des Justizministeriums.
Das Ministerium bereitet sich nach eigenen Angaben nun "auf alle denkbaren Szenarien vor". In Ausnahmefällen könnten auch Menschen aus dem Maßregelvollzug abgeschoben werden. Dafür müsste jedoch die Staatsanwaltschaft zustimmen und die medizinische Weiterversorgung vor Ort gesichert sein.
Noch bis zum 18. September könnte der Mann nach Litauen gebracht werden, dort war er ursprünglich in die Europäische Union eingereist. Wenn die Frist abläuft, hat der 31-Jährige das Recht auf ein Asylverfahren in Deutschland. Bis darüber entschieden wird, darf er im Land bleiben. Sollte sein Antrag abgelehnt werden, würde er in den Irak abgeschoben werden.