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Safeword einer Frau ignoriert Angeklagter verweigert im Sado-Maso-Prozess die Aussage

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Der 39-jährige Angeklagte sitzt zu Prozessbeginn im Landgericht München. Er verweigerte die Aussage.

Der 39-jährige Angeklagte sitzt zu Prozessbeginn im Landgericht München. Er verweigerte die Aussage.

(Foto: picture alliance/dpa)

Fifty Shades of Grey in der bayrischen Provinz: Ein Mann und eine Frau treffen sich in regelmäßig in Oberbayern für einvernehmliche Sado-Maso-Sexspiele. Nachdem die Frau bei einem Treffen das vereinbarte Safeword sagt, macht der 39-Jährige einfach weiter. Nun steht er wegen Vergewaltigung vor Gericht.

Im Prozess um eine Vergewaltigung nach Rollen- und Fesselspielen hat der Angeklagte die Aussage vor dem Landgericht München II verweigert. Er wollte sich weder zu den Vorwürfen noch zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern, wie seine Verteidigung mitteilte. Der 39-Jährige ist wegen besonders schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung angeklagt - unter anderem, weil er das sogenannte Safeword einer Frau ignoriert und weitergemacht haben soll.

Die beiden hatten sich laut Staatsanwaltschaft zuvor schon häufiger zu einvernehmlichem Sex und Rollenspielen, bei denen es auch um Vergewaltigungsfantasien ging, getroffen. Für ihre Treffen hatten die beiden als Sicherheitsvorkehrung ein Safeword vereinbart. Demnach hatten sie sich darauf geeinigt, dass der Mann sofort aufhört, wenn die Frau "schwarzes Herz" sagt.

Bei einem Treffen in Egling im bayrischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen im Jahr 2022 sollen die Sexspielchen aus dem Ruder gelaufen sein. Die Frau habe die sexuelle Beziehung damals beenden wollen, sich aber zunächst nicht gewehrt, als der Mann sie gefesselt und geschlagen habe. Als sie den Mann mit dem Safeword "schwarzes Herz" gebeten habe, aufzuhören, habe dieser das zunächst auch getan, habe sie dann aber erneut gepackt, gefesselt, geschlagen und vergewaltigt.

Die Anwältin des mutmaßlichen Opfers beantragte zu Prozessbeginn, die Öffentlichkeit für die Aussage ihrer Mandantin auszuschließen. Die Frau leide "immer noch unter Panikattacken" und sei "psychisch nicht in der Lage" im Gerichtssaal auf den Angeklagten zu treffen. Die Vernehmung sollte per Videoübertragung erfolgen. Der Angeklagte habe "unmittelbar nach der Tat versucht, die Zeugin zur Rücknahme der Anzeige zu zwingen", sagte ihre Anwältin. Seit November 2022 sei die Frau in psychologischer Behandlung. Für den Prozess hat das Gericht vier Verhandlungstage angesetzt.

Quelle: ntv.de, rwe/dpa

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