Niederlage für die Umwelt A44 wird weitergebaut
12.03.2008, 09:57 UhrDie Autobahn 44 (Kassel-Herleshausen) kann weitergebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab grünes Licht für den 64 Kilometer langen Lückenschluss zwischen West- und Ostdeutschland. Damit unterlag der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen das Land Hessen. Die Naturschützer wollten das 1,2 Milliarden Euro teure Projekt verhindern, weil die Strecke bei Hessisch Lichtenau das ökologisch wertvolle Lichtenauer Hochland durchschneidet.
Die Leipziger Richter wiesen die Klage der Umweltschützer im Wesentlichen als unbegründet ab. Die geänderte Planung des Landes Hessen für die Trasse entspräche den deutschen und europäischen Anforderungen zum Artenschutz. Das Gericht beanstandete lediglich eine Regelung zur Bewirtschaftung ökologisch wertvoller Wiesen.
Der Anwalt Hessens, Bernhard Stüer, begrüßte das Urteil. "Es ist ein Beleg für einen sachgerechten Interessensausgleich von Ökologie und Ökonomie", sagte er. Das Gericht habe Augenmaß bewiesen.
Während des jahrelangen Rechtsstreits waren etliche Sachverständigen aufgetreten. Das Gericht äußerte mehrfach Bedenken wegen der geplanten Eingriffe in die Naturschutzgebiete. Bereits im Vorfeld hatte der zuständige 9. Senat einen umfangreichen Fragenkatalog verfasst. Auf diesen reagierte Hessen kurzfristig mit weiteren Zugeständnissen. Die Änderungen mit weiteren Schutzmaßnahmen wurden zum Termin in Leipzig präsentiert.
Um den Bedarf für das Projekt zu belegen, präsentierte das Land Verkehrsprognosen für das Jahr 2015. Danach gäbe es in sieben Jahren auf der umstrittenen Strecke täglich im Durchschnitt 38.200 Fahrzeuge und 8120 Schwertransporte. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Auswirkungen des Baus auf zahlreiche Vogelarten sowie Amphibien, die in den Schutzgebieten leben. Konkret ging es unter anderem um die Schmetterlingsart Ameisenbläuling, die auf Feuchtwiesen angewiesen ist. Zudem wurde erörtert, wie groß die Beeinträchtigungen für verschiedene Fledermausarten sind.
Im Mai 2005 hatten die Leipziger Richter den Weiterbau der Trasse, die Ostdeutschland an die bis zur belgischen Grenze führende Autobahn anbinden würde, gestoppt und Nachbesserungen gefordert. Damals hatten sie mehrere Verstöße gegen die europäische Naturschutz-Richtlinie Flora-Fauna-Habitat (FFH) kritisiert.
Quelle: ntv.de