Rechtsanspruch auf Krippenplatz Ab 2013 zahlt der Staat
10.05.2007, 07:22 UhrDie Koalition erwägt nach Angaben aus Regierungskreisen die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz ab dem Jahr 2013. Kurz vor dem Koalitionstreffen in Berlin bewegen sich Union und SPD damit beim Streit um die Kinderbetreuung offenbar aufeinander zu. An den Rechtsanspruch solle die Bedingung gekoppelt werden, dass sich der Bund außer an den Investitions- auch an den Betriebskosten der Krippen beteilige.
Die Chancen auf eine Einigung in diesem zentralen Punkt werden als hoch eingeschätzt, zumal die SPD seit langem einen solchen Rechtsanspruch fordert. Viele Länder stemmen sich bisher dagegen, weil sie sich derzeit nicht in der Lage sehen, eine solche Vorgabe zu erfüllen. Im Jahr 2013 solle die Zahl der Krippenplätze aber entsprechend der Vereinbarung von Bund und Ländern auf 750.000 verdreifacht sein, wodurch mit keinem Widerstand bei den Ländern mehr zu rechnen sei, hieß es.
Stiftung für Krippen-Kosten
Nichts ändern will der Bund den Angaben zufolge an den zugesagten vier Milliarden Euro bis zum Jahr 2013. Anders als ursprünglich angedacht sollen die jährlich 600 Millionen Euro aber zum Teil auch für Betriebskosten genutzt werden können. Dies hatten die Länder gefordert. In der Diskussion ist nach Angaben aus Koalitionskreisen die Einrichtung einer Stiftung, in der die vier Milliarden Euro fließen und zweckgebunden verteilt werden könnten.
Widerstand von den Kommunen
Finanzminister Peer Steinbrück und Familienministerin Ursula von der Leyen hatten nach einem Treffen von Fortschritten in dem seit Monaten andauernden Streit berichtet. Steinbrück hatte deutlich gemacht, man habe auch über einen Rechtsanspruch auf Krippenplätze gesprochen. Allerdings müsse sich der Bund dann auch an den Betriebskosten beteiligen.
Widerstand kam von den Kommunen. "Wir lehnen einen Rechtsanspruch strikt ab", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der Zeitung "Die Welt". Er verwies auf regionale Unterschiede beim Bedarf an Ganztagsbetreuung. Falls es zu einem Rechtsanspruch komme, würden die 750.000 Plätze nicht ausreichen.
Die ehemalige Familienministerin Renate Schmidt bezeichnete im WDR einen Rechtsanspruch als geeignetes Instrument, damit sich der Bund beteiligen könne und um dem unterschiedlichen Bedarf in ländlichen Gebieten und Großstädten entgegenzukommen.
Quelle: ntv.de