Politik

Keine Ehrenrente für Markus Wolf Aberkennung ist rechtens

Markus Wolf (Bild von 2002) und seine Witwe, Andrea Wolf (2006).

Markus Wolf (Bild von 2002) und seine Witwe, Andrea Wolf (2006).

(Foto: picture alliance / dpa)

Der frühere DDR-Geheimdienstchef Markus Wolf hat seine "Ehrenpension für Kämpfer gegen den Faschismus" zu Recht verloren. Das entscheidet das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Die Witwe Wolfs erleidet damit eine Niederlage. Sie hatte den Prozess nach dem Tod ihres Mannes im Jahr 2006 weitergeführt.

Die Aberkennung der Entschädigungsrente für den früheren DDR-Spionagechef Markus Wolf ist rechtens. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die Witwe Wolfs hatte den langwierigen Prozess nach dem Tod ihres Mannes, der am 9. November 2006 mit 83 Jahren gestorben war, weitergeführt. Wie das Gericht in Potsdam weiter mitteilte, geht es vor allem auch um "Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit". (Aktenzeichen: L 8 R 437/05)

Der 8. Senat des Landessozialgerichts folgte einer Entscheidung des Bundesversicherungsamtes vom Januar 2003. Dieses hatte die Entschädigungsrente - die frühere DDR-Ehrenpension - vollständig entzogen, weil Wolf gegen diese Grundsätze verstoßen habe. Gegen ihn spricht laut Gericht vor allem, mit welcher Gleichgültigkeit er für sich das Recht in Anspruch genommen habe, "Menschen ihrer Freiheit zu berauben und unter Druck zu setzen, um die Ziele seines Dienstes zu fördern". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, dpa

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